Bund und Länder haben ein einzigartiges Hilfsprogramm für Beschäftigte und Unternehmen beschlossen, um die wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus abzufedern. Wir informieren Sie hier über die wichtigsten Dinge, was wir als Bank für Sie als Unternehmerinnen und Unternehmer tun können.
Ein Schutzschild der Bundesregierung für Beschäftigte und Unternehmen
Wir informieren
Die drei Hauptsäulen des Maßnahmen-Pakets zur Abfederung der Auswirkungen des Coronavirus:
- Flexibilisierung des Kurzarbeitergeldes
- Steuerliche Liquiditätshilfen für Unternehmen
- Milliarden-Liquidität für Betriebe und Unternehmen durch Kredit-Sonderprogramme
Wir werden für Sie tätig!
- Als Ihre Hausbank unterstützen wir Sie bei der Beantragung der Liquiditätshilfen.
- Wenden Sie sich einfach direkt an uns, bitte per Telefon oder E-Mail an Ihren Kundenberater.
- Ihr Berater bespricht mit Ihnen die Situation und erarbeitet kurzfristig eine Finanzierungslösung.
- Wir stellen uns unserer regionalen Aufgabe und stimmen unbürokratisch bei allen vertretbaren Fällen einer Tilgungsaussetzung zu.
Corona Soforthilfe Kredit RLP – Gemeinnützige Organisationen und Unternehmen
Stand: 30.04.2022
Beim Corona Soforthilfe Kredit RLP – Gemeinnützige Organisationen und Unternehmen besteht eine 100%ige Haftungsübernahme durch die ISB, um eine möglichst schnelle Kreditvergabe an Sie zu gewährleisten.
Es können sowohl laufende Kosten (Betriebsmittel) als auch Investitionen in die soziale Infrastruktur zur Erfüllung des satzungsgemäßen gemeinnützigen Zwecks finanziert werden.
Der Finanzierungsanteil beträgt bis zu 100% der förderfähigen Kosten, max. 2.300.000 Euro.
Der Festzinssatz beträgt 1,50 % p. a. (Stand 11.08.2020). Die Tilgung erfolgt zwischen dem 31.12.2023 und dem 30.09.2031 in 32 gleichhohen vierteljährlichen Raten.
Die Antragstellung erfolgt im Hausbankverfahren, nicht direkt bei der ISB. Sprechen Sie uns an, wir prüfen gerne Ihre Antragsberechtigung und unterstützen Sie bei der Beantragung!
Anträge können noch bis zum 30.04.2022 gestellt werden.
Weitere Informationen zum Corona Soforthilfe Kredit RLP – Gemeinnützige Organisationen und Unternehmen finden Sie hier.

Die Liquiditätshilfen des Landes Rheinland-Pfalz für Solo-Selbständige, Kleinstunternehmen, Freiberufler und Landwirte
Stand: 01.07.2020

Corona-Überbrückungshilfe
Bund setzt Hilfsprogramm für Unternehmen fort
Alle Informationen zur Überbrückungshilfe haben wir auf einer Unterseite zusammengefasst.
KfW-Corona-Hilfe: Kredite für Unternehmen
Sind Sie als Unternehmen, Selbstständiger oder Freiberufler durch die Corona-Krise in finanzielle Schieflage geraten und benötigen einen Kredit?
Um Ihre Liquidität zu verbessern und laufende Kosten zu decken, können Sie einen KfW-Kredit beantragen. Den Kredit können Sie noch bis 30.04.2022 bei Ihrer Mainzer Volksbank abschließen.
Über die Website der KfW können Sie sich einen ersten Überblick über die verschiedenen KfW-Corona-Hilfen verschaffen.
Zur Vorbereitung auf das Bankgespräch nutzen Sie gerne den interaktiven „KfW-Förderassistent“.

Für die Antragstellung benötigen wir von Ihnen:
- Ihre Liquiditätsvorschau
Sie sollten sich klar machen, wie weit Ihre Umsätze und Kosten von der Corona-Krise betroffen sind und Ihre kurzfristige Liquidität beeinträchtigen. - Unterlagen zum Geschäftsjahr 2018 und 2019
(Jahresabschluss oder vollständige BWA)
Hinweis: Weitere Unterlagen ausdrücklich vorbehalten.
Es kann sein, dass im Prozes weitere Unterlagen benötigt werden. Bei der Zusammenstellung der Unterlagen unterstützt Sie Ihr/e Steuerberater/in.
Wir sichern Ihnen eine schnellstmögliche Umsetzung zu
Bitte haben Sie Verständnis, dass uns in der aktuellen Situation viele Anfragen erreichen. Wir werden aber alle Anliegen zeitnah bearbeiten und garantieren Ihnen, dass wir in diesen Zeiten an Ihrer Seite stehen.