- Attraktive Ertragschancen
- Breite Auswahl an Anlagestrategien und Fonds
Fondsgebundene Rentenversicherung
MVB-Vorsorge- und Vermögenskonzept plus
Die fondsgebundene, aufgeschobene Rentenversicherung "MVB-Vorsorge- und Vermögenskonzept plus" verbindet die Steuervorteile einer privaten Rentenversicherung mit den attraktiven Ertragschancen einer Fondsanlage. Dabei entscheiden Sie selbst über Anlagestrategien und Fondsauswahl. Flexibel sind Sie auch bei Zuzahlungen und Kapitalentnahmen.
Überblick
In jeder Marktsituation flexibel bleiben
Mit der fondsgebundenen Rentenversicherung MVB-Vorsorge- und Vermögenskonzept plus bieten wir Ihnen eine Lösung für Ihre Altersvorsorge. Durch die Fondsanlage profitieren Sie langfristig von den Chancen der Kapitalmärkte. Die Anlagestrategie bestimmen Sie dabei selbst, ganz nach Ihren Bedürfnissen. Eine breite Fondsauswahl von Union Investment und weiteren Top-Fonds anderer Fondsgesellschaften - von konservativ bis chancenorientiert – steht für Sie bereit. Und ändert sich die Marktlage oder Ihre persönliche Lebenssituation, bleiben Sie flexibel: Sie können über einen Teilrückkauf Kapital entnehmen oder zuzahlen und Ihre Anlagestrategie viermal im Jahr kostenfrei wechseln, ohne dass Abgeltungssteuer anfällt.
Doppelt profitieren durch Steuervorteile
Außerdem sparen Sie mit dem MVB-Vorsorge- und Vermögenskonzept plus, der fondsgebundenen Rentenversicherung doppelt für Ihre Rente. Denn in der gesamten Ansparphase müssen Sie keine Steuern zahlen und auch Ihr Freistellungsauftrag oder Sparerfreibetrag wird nicht belastet. Bei Kapitalauszahlungen bleibt zudem die Hälfte Ihrer Erträge steuerfrei, vorausgesetzt die Vertragslaufzeit beträgt mindestens 12 Jahre und die Auszahlung erfolgt an Personen, die das 62. Lebensjahr bereits vollendet haben. Wählen Sie eine Rentenzahlung, versteuern Sie während der Auszahlungsphase nur einen geringen Anteil Ihrer Rente – den sogenannten Ertragsanteil. Die Erträge während der Sparphase bleiben in diesem Fall komplett steuerfrei.
Details
Ihre Vorteile
- erfahrene Anlagespezialisten
- jährliche, detaillierte Vertragsinformationen
- Wechsel der Anlagestrategie möglich
- Erträge werden während der Aufschubzeit nicht besteuert
- Besteuerung der Rentenauszahlung mit gleichbleibendem Ertragsanteil
- bei Kapitalauszahlung ist die Hälfte aller Erträge unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei
Eckpunkte
- monatlicher Mindestbeitrag: 50,- EUR oder Mindesteinmalbeitrag: 7.500,- EUR
- Auszahlung als Gesamtbetrag oder als lebenslange, garantierte Rente oder eine Kombination aus beidem
- Auszahlung kann bereits nach 5 Jahren erfolgen - als Gesamt- oder Teilbetrag
So individuell wie Sie
- Sie bestimmen die Fondsauswahl entsprechend Ihrer Risikobereitschaft. Zur Auswahl stehen verschiedene Fonds der Union Investment sowie von Drittanbietern
- Sie legen Einzahldauer und Auszahltermin fest
- Zuzahlungen sowie Todesfall- und Hinterbliebenenschutz sind möglich

Die R+V Lebensversicherung AG erhielt die Höchstnote 5 Sterne von der Zeitschrift Capital als bester Anbieter von fondsgebundenden Lebensversicherungen.1
Häufige Fragen
Der Ertragsanteil ist der steuerpflichtige Anteil einer Rente. So müssen Rentenempfänger nicht die angesparten Rentenbeiträge, sondern nur den fiktiven Ertrag des eingezahlten Kapitals versteuern. Die Höhe des steuerpflichtigen Anteils ist gesetzlich festgelegt und abhängig vom Alter der versicherten Person bei Rentenbeginn. So beträgt zum Beispiel der Ertragsanteil bei einem Renteneintrittsalter von 65 Jahren 18 Prozent der Gesamtrente.
Sie können bereits ab 50 Euro pro Monat mit der fondsgebundenen Rentenversicherung für Ihr Alter vorsorgen. Oder Sie legen einmalig einen Betrag von mindestens 7.500 Euro an.
Ja, bei der Auszahlung haben Sie die Wahl zwischen einer Kapitalauszahlung oder einer lebenslangen Rente. Sie können aber auch eine Kombination aus beidem wählen. Den Zeitpunkt des Rentenbeginns bestimmen Sie selbst.
1 Capital Nr. 4/21.