Anschlussfinanzierung

Darunter versteht man die Fortsetzung der Baufinanzierung nach Ablauf der Zinsfestschreibung. Bei einer Baufinanzierung wird in der Regel für einen bestimmten Zeitraum ein Zinssatz und ein anfänglicher Tilgungssatz verbindlich vereinbart. Zum Ende des vereinbarten Zeitraums ist meist noch eine Restschuld vorhanden (Ausnahme z.B. Volltilger-Darlehen). Kann diese nicht durch Eigenmittel (z.B. eine Erbschaft oder Sparguthaben) abgelöst werden, benötigen Sie eine Anschlussfinanzierung. Die Bank wird Sie spätestens drei Monate vor dem Ende der Sollzinsfestschreibung kontaktieren. In Zeiten niedriger Zinsen ist ein Forward-Darlehen eine gute Option.