Erbbaurecht
Normalerweise baut man ein Gebäude auf einem Grundstück, das einem selbst gehört. Das muss aber nicht sein. Ein Erbbaurecht gestattet einem, ein Gebäude auf einem fremden Grundstück zu errichten. Dazu überlässt der Grundstückseigentümer dem Berechtigten üblicherweise gegen einen (monatlich oder jährlich zu zahlenden) Erbbauzins das Recht, auf dem Grundstück ein Gebäude zu errichten. Der Erbbauberechtigte wird somit Eigentümer des von ihm errichteten Gebäudes. Der Vorteil ist, dass man kein Grundstück erwerben muss, was die Anfangsinvestition erheblich reduziert. Dafür ist ein monatlicher Betrag an den Grundstückseigentümer zu leisten, ohne dass man Eigentum am Grundstück erwirbt. Ein Erbbaurecht wird im Grundbuch eingetragen und oft über Jahrzehnte festgelegt; es kann nach Ablauf verlängert werden. Wird es nicht verlängert, erhält der Erbbauberechtigte vom Erbbaurechtsgeber eine Entschädigung für das errichtete Gebäude.
Glossar
- Abschlussgebühren
- Absicherung
- Anfänglicher Tilgungssatz
- Annuitäten-Darlehen
- Anschlussfinanzierung
- Ansparphase
- Auflassung
- Auflassungsvormerkung
- Baufinanzierung
- Baukindergeld
- Baulast
- Bauzeitzinsen
- Beleihungsauslauf
- Beleihungsgrenze
- Beleihungssatz
- Beleihungswert
- Bereitstellungszins
- Bürgschaft
- Darlehensrate
- Effektivzins /Effektiver Jahreszins
- Eigenkapital / Eigenmittel
- Endfälliges Darlehen (Festdarlehen)
- Erbbaurecht
- Fördermittel
- Forward-Darlehen
- Grundbuch
- Grunddienstbarkeit
- Grundpfandrecht
- Grundschuld
- Hypothek
- Instandhaltungsrücklage
- Kapitaldienstfähigkeit
- Kaufnebenkosten
- KFW-Darlehen
- Kündigungsrecht
- Liquidität
- Löschungsbewilligung
- Maklerprovision
- Nachfinanzierung
- Nachrang-Darlehen
- Nebenkosten
- Nebenleistung
- Nießbrauch
- Notar
- Restschuld
- Riester-Förderung
- Soll-Zins
- Sondertilgung
- Sparphase
- Tilgungsdarlehen
- Tilgungssatz
- Tilgungsrate
- Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Variables Darlehen
- Volltilgungs-Darlehen
- Vorfälligkeitsentschädigung
- Vorkaufsrecht
- Wegerecht
- Zinsbindung
- Zinsfestschreibung
- Zinssatz
- Zuteilung
- Zwangsversteigerung