Forward-Darlehen

Ein Forward-Darlehen wird nicht mit Vertragsabschluss ausgezahlt, sondern zu einem vereinbarten späteren Zeitpunkt, z.B. 36 Monate später. Das ist sinnvoll für Sie, wenn ein steigendes Zinsniveau zu erwarten ist, und Darlehenshöhe und -Auszahlungszeitpunkt bereits feststehen. Dies ist zum Beispiel regelmäßig der Fall bei Anschlussfinanzierungen, wenn aus einem auslaufenden Immobilien-Kredit noch eine Restschuld zu tilgen oder neu zu finanzieren ist. Weiterhin kann ein Forward-Darlehen auch für Immobilienkredite vergeben werden, bei denen die Frist für die Zinsfestschreibung in absehbarer Zeit ausläuft. Das Forward-Darlehen bietet Ihnen langfristige Zins- und Planungssicherheit.