Grundpfandrecht
Als Grundpfandrechte werden die Pfandrechte an Grundstücken bezeichnet, die zur Sicherung von Forderungen, z.B. Immobilienfinanzierungen, eingetragen werden. Der Kreditnehmer überlässt dem Kreditgeber hierzu das Recht, mittels Zwangsvollstreckung eine Befriedigung seiner Forderung aus dem Grundstück zu verlangen, wenn der Kreditnehmer seine Verpflichtungen aus dem Kreditvertrag nicht mehr vereinbarungsgemäß erfüllt und hierdurch die Forderung nicht mehr ordnungsgemäß bedient wird. Die bekanntesten Grundpfandrechte sind die Hypothek und die Grundschuld, die im Grundbuch bei dem belasteten Grundstück eingetragen werden.
Glossar
- Abschlussgebühren
- Absicherung
- Anfänglicher Tilgungssatz
- Annuitäten-Darlehen
- Anschlussfinanzierung
- Ansparphase
- Auflassung
- Auflassungsvormerkung
- Baufinanzierung
- Baukindergeld
- Baulast
- Bauzeitzinsen
- Beleihungsauslauf
- Beleihungsgrenze
- Beleihungssatz
- Beleihungswert
- Bereitstellungszins
- Bürgschaft
- Darlehensrate
- Effektivzins /Effektiver Jahreszins
- Eigenkapital / Eigenmittel
- Endfälliges Darlehen (Festdarlehen)
- Erbbaurecht
- Fördermittel
- Forward-Darlehen
- Grundbuch
- Grunddienstbarkeit
- Grundpfandrecht
- Grundschuld
- Hypothek
- Instandhaltungsrücklage
- Kapitaldienstfähigkeit
- Kaufnebenkosten
- KFW-Darlehen
- Kündigungsrecht
- Liquidität
- Löschungsbewilligung
- Maklerprovision
- Nachfinanzierung
- Nachrang-Darlehen
- Nebenkosten
- Nebenleistung
- Nießbrauch
- Notar
- Restschuld
- Riester-Förderung
- Soll-Zins
- Sondertilgung
- Sparphase
- Tilgungsdarlehen
- Tilgungssatz
- Tilgungsrate
- Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Variables Darlehen
- Volltilgungs-Darlehen
- Vorfälligkeitsentschädigung
- Vorkaufsrecht
- Wegerecht
- Zinsbindung
- Zinsfestschreibung
- Zinssatz
- Zuteilung
- Zwangsversteigerung