Kündigungsrecht

Ein Kündigungsrecht bezeichnet die Möglichkeit für eine Vertragspartei, den Vertrag mittels einer Kündigung vor dem vertraglich vereinbarten Laufzeitende zu beenden. Ausschlaggebend für ein Kündigungsrecht des Kunden sind hier u.a. die vertraglich vereinbarte Laufzeit sowie die Frage, ob ein fester oder veränderlicher Sollzinssatz (sog.variables Darlehen) vereinbart wurde. Abhängig von der vertraglichen Gestaltung des Kreditvertrages ist von dem Kunden bei Ausübung des Kündigungsrechts eine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen.