Liquidität
Als Liquidität (von lat. liquidus: flüssig) wird umgangssprachlich bezeichnet, wenn man über ausreichende Geldmittel verfügt, welche für Konsumzahlungen („sich etwas leisten können“) und verpflichtende Zahlungen, z.B. die Darlehensraten verwendet werden können (so sagt man ja auch, man ist „flüssig“).
Glossar
- Abschlussgebühren
- Absicherung
- Anfänglicher Tilgungssatz
- Annuitäten-Darlehen
- Anschlussfinanzierung
- Ansparphase
- Auflassung
- Auflassungsvormerkung
- Baufinanzierung
- Baukindergeld
- Baulast
- Bauzeitzinsen
- Beleihungsauslauf
- Beleihungsgrenze
- Beleihungssatz
- Beleihungswert
- Bereitstellungszins
- Bürgschaft
- Darlehensrate
- Effektivzins /Effektiver Jahreszins
- Eigenkapital / Eigenmittel
- Endfälliges Darlehen (Festdarlehen)
- Erbbaurecht
- Fördermittel
- Forward-Darlehen
- Grundbuch
- Grunddienstbarkeit
- Grundpfandrecht
- Grundschuld
- Hypothek
- Instandhaltungsrücklage
- Kapitaldienstfähigkeit
- Kaufnebenkosten
- KFW-Darlehen
- Kündigungsrecht
- Liquidität
- Löschungsbewilligung
- Maklerprovision
- Nachfinanzierung
- Nachrang-Darlehen
- Nebenkosten
- Nebenleistung
- Nießbrauch
- Notar
- Restschuld
- Riester-Förderung
- Soll-Zins
- Sondertilgung
- Sparphase
- Tilgungsdarlehen
- Tilgungssatz
- Tilgungsrate
- Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Variables Darlehen
- Volltilgungs-Darlehen
- Vorfälligkeitsentschädigung
- Vorkaufsrecht
- Wegerecht
- Zinsbindung
- Zinsfestschreibung
- Zinssatz
- Zuteilung
- Zwangsversteigerung