Löschungsbewilligung

Immobilienkredite sind i.d.R. mittels einem Grundpfandrecht wie Grundschuld oder Hypothek besichert, d.h. der Kreditgeber erhält im Zuge der Zwangsversteigerung Zugriff auf die Immobilie, sollte der Kreditnehmer dauerhaft seinen Zahlungsverpflichtungen aus dem Darlehensvertrag nicht nachkommen. Diese Grundpfandrechte sind im Grundbuch eingetragen. Nachdem der Kredit abbezahlt ist, wird das Grundpfandrecht aus dem Grundbuch ausgetragen, also gelöscht. Dies ist nur mit Zustimmung des darin eingetragenen Gläubigers, i.d.R. des Kreditgebers möglich, der hierzu eine Löschungsbewilligung ausstellt. Mit der Löschungsbewilligung kann der Grundstückseigentümer die Grundschuld oder Hypothek aus dem Grundbuch entfernen lassen.