Nachrang-Darlehen
Im Falle einer notwendigen Nachfinanzierung wird der zusätzliche Kredit in der Regel mit einer weiteren Grundschuld besichert, Die jeweiligen Grundschulden werden im Grundbuch in einer gesetzlich geregelten Rangordnung eingetragen . Die jeweilige Rangstelle einer Grundschuld ist im Rahmen der Zwangsversteigerung wichtig, da bei der Verteilung des Versteigerungserlöses die Zuteilung zunächst auf die erstrangige Grundschuld und dann, sofern noch ein Teilbetrag des Erlöses verfügbar ist, auf die sich anschließenden Rangstellen erfolgt. Während die Bausparkassen den Hausbanken als vermittelndes Institut in der Regel den Vorrang überlassen, verlangen sonstige Finanzierer für zusätzliche, d.h. nachrangig besicherte Darlehen einen Risikoaufschlag in Form eines höheren Zinssatzes.
Glossar
- Abschlussgebühren
- Absicherung
- Anfänglicher Tilgungssatz
- Annuitäten-Darlehen
- Anschlussfinanzierung
- Ansparphase
- Auflassung
- Auflassungsvormerkung
- Baufinanzierung
- Baukindergeld
- Baulast
- Bauzeitzinsen
- Beleihungsauslauf
- Beleihungsgrenze
- Beleihungssatz
- Beleihungswert
- Bereitstellungszins
- Bürgschaft
- Darlehensrate
- Effektivzins /Effektiver Jahreszins
- Eigenkapital / Eigenmittel
- Endfälliges Darlehen (Festdarlehen)
- Erbbaurecht
- Fördermittel
- Forward-Darlehen
- Grundbuch
- Grunddienstbarkeit
- Grundpfandrecht
- Grundschuld
- Hypothek
- Instandhaltungsrücklage
- Kapitaldienstfähigkeit
- Kaufnebenkosten
- KFW-Darlehen
- Kündigungsrecht
- Liquidität
- Löschungsbewilligung
- Maklerprovision
- Nachfinanzierung
- Nachrang-Darlehen
- Nebenkosten
- Nebenleistung
- Nießbrauch
- Notar
- Restschuld
- Riester-Förderung
- Soll-Zins
- Sondertilgung
- Sparphase
- Tilgungsdarlehen
- Tilgungssatz
- Tilgungsrate
- Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Variables Darlehen
- Volltilgungs-Darlehen
- Vorfälligkeitsentschädigung
- Vorkaufsrecht
- Wegerecht
- Zinsbindung
- Zinsfestschreibung
- Zinssatz
- Zuteilung
- Zwangsversteigerung