Nießbrauch

Als Nießbrauch bezeichnet man allgemein das Recht, eine fremde und mit dem Nießbrauch belastete Sache vollumfänglich zu nutzen und Erträge hieraus zu generieren. So lassen sich z.B. Immobilien zu Lebzeiten übertragen, indem das Eigentum auf die potentiellen Erben übergeht, die Wohnung oder das Haus aber noch den vorherigen Eigentümern, z.B. den Eltern zur Nutzung zur Verfügung steht. Im Gegensatz zum Wohnrecht, das nur zum Selbst-Bewohnen berechtigt, kann beim Nießbrauch die Immobilie auch vermietet werden. Nießbrauch ist im Grundbuch einzutragen, daher empfiehlt sich vor dem Kauf eines Grundstück oder einer Immobilie unbedingt, das Grundbuch einzusehen.