Notar

Ein Notar ist ein Jurist. Er ist Träger öffentlicher Aufgaben wie etwa die Beurkundung von Rechtsgeschäften, z.B. Immobilienkaufverträgen oder Testamenten. Während ein Rechtsanwalt die Interessen seines Mandanten vertritt, ist der Notar zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit verpflichtet. Er prüft den Kaufvertrag neutral und berät und belehrt die Vertragsbeteiligten über alle Rechtsfolgen aus einem Vertrag. Für seine Tätigkeit erhält er eine Gebühr, die sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz in der Höhe am Kaufpreis orientiert und zu den Nebenkosten gehört.