Restschuld

Im Rahmen einer Baufinanzierung werden Kredite mit einer Zinsbindung versehen. Wenn es sich beim Kredit nicht um einen sogenannten Volltilger handelt, wird der Kredit so gerechnet, dass sich eine moderate monatliche Belastung für Sie ergibt. Das bedeutet aber, dass die Laufzeit des Kredits die Laufzeit der Zinsbindung übersteigt. Somit bleibt am Ende der Zinsbindungslaufzeit ein nicht getilgter Anteil der ursprünglichen Kreditsumme, eine Restschuld. Hat sich zwischenzeitlich das Zinsniveau deutlich erhöht, kann eine Weiterfinanzierung der Restschuld Probleme aufwerfen. Hilfreich sind in der Niedrigzinsphase lange Zinsbindungen oder für die Anschlussfinanzierung eine frühzeitige Zinssicherung mittels Bausparvertrag oder Forward-Darlehen.