Sollzins

Als Sollzins wird ein Zinssatz bezeichnet, den ein Kreditnehmer für die Inanspruchnahme eines Kredits oder Darlehens zu entrichten hat – im Gegensatz zu Habenzinsen, die ein Kunde z.B. auf Spareinlagen erhält. Ursprünglich stammt der Begriff aus dem Bereich von Girokonten:  wenn sie überzogen werden, d.h. ins Minus fallen, wird dies buchhalterisch als „Soll“ bezeichnet.

Gleichzeitig ersetzt der Begriff Sollzins seit der Verbraucherkreditrichtlinie auch den bis dahin geläufigen Begriff Nominalzins, der aber immer noch gebräuchlich ist. Als Sollzins wird ausschließlich der vertraglich vereinbarte Zinssatz bezeichnet, der keinerlei Kredit-Kosten enthält. Diese sind im Effektiven Jahreszins mit eingerechnet. Bei dem Sollzins ist zwischen dem gebundenen und dem veränderlichen (variable Darlehen) Sollzinssatz zu unterscheiden.