Unbedenklichkeitsbescheinigung
Mit dem Erwerb von Immobilien fällt i.d.R. Grunderwerbsteuer an. Notare müssen die zuständigen Finanzämter über Immobilienkaufverträge informieren. Mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung bestätigt das Finanzamt, dass einem Immobilienerwerb keine steuerlichen Bedenken entgegenstehen, d.h. der Käufer die Grunderwerbsteuer bezahlt hat.
Grundbuchämter nehmen keine Eintragung von Eigentümerwechseln ohne die Unbedenklichkeitsbescheinigung vor, d.h. der Kauf kann ohne Zahlung der Grunderwerbsteuer nicht abgeschlossen werden. Achten Sie beim Kauf einer Immobilie unbedingt darauf, dass Sie über ausreichendes Eigenkapital verfügen, um die Kaufnebenkosten bezahlen zu können.
Glossar
- Abschlussgebühren
- Absicherung
- Anfänglicher Tilgungssatz
- Annuitäten-Darlehen
- Anschlussfinanzierung
- Ansparphase
- Auflassung
- Auflassungsvormerkung
- Baufinanzierung
- Baukindergeld
- Baulast
- Bauzeitzinsen
- Beleihungsauslauf
- Beleihungsgrenze
- Beleihungssatz
- Beleihungswert
- Bereitstellungszins
- Bürgschaft
- Darlehensrate
- Effektivzins /Effektiver Jahreszins
- Eigenkapital / Eigenmittel
- Endfälliges Darlehen (Festdarlehen)
- Erbbaurecht
- Fördermittel
- Forward-Darlehen
- Grundbuch
- Grunddienstbarkeit
- Grundpfandrecht
- Grundschuld
- Hypothek
- Instandhaltungsrücklage
- Kapitaldienstfähigkeit
- Kaufnebenkosten
- KFW-Darlehen
- Kündigungsrecht
- Liquidität
- Löschungsbewilligung
- Maklerprovision
- Nachfinanzierung
- Nachrang-Darlehen
- Nebenkosten
- Nebenleistung
- Nießbrauch
- Notar
- Restschuld
- Riester-Förderung
- Soll-Zins
- Sondertilgung
- Sparphase
- Tilgungsdarlehen
- Tilgungssatz
- Tilgungsrate
- Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Variables Darlehen
- Volltilgungs-Darlehen
- Vorfälligkeitsentschädigung
- Vorkaufsrecht
- Wegerecht
- Zinsbindung
- Zinsfestschreibung
- Zinssatz
- Zuteilung
- Zwangsversteigerung