Vorfälligkeitsentschädigung
Soll ein Kredit auf Veranlassung des Kunden während der Laufzeit einer Zinsbindung vorfristig, also vor Ende der vereinbarten Laufzeit der Zinsbindung, teilweise oder vollständig zurückgeführt werden, ist dies in der Regel mit der Zahlung einer Entschädigung an die Bank für den entstandenen Zinsverlust verbunden. Hintergrund ist, dass sich die Bank bei Auszahlung eines langfristigen Darlehens fristengleich refinanziert, z.B. am Kapitalmarkt und dass diese Refinanzierung nicht vorzeitig aufgelöst werden kann. Regelmäßig relevant werden Vorfälligkeitsentschädigungen, wenn die mit einem Grundpfandrecht zu Gunsten der Bank belastete Immobilie verkauft werden soll oder muss. Ob und wie hoch eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt, ist im Kreditvertrag festgelegt.
Glossar
- Abschlussgebühren
- Absicherung
- Anfänglicher Tilgungssatz
- Annuitäten-Darlehen
- Anschlussfinanzierung
- Ansparphase
- Auflassung
- Auflassungsvormerkung
- Baufinanzierung
- Baukindergeld
- Baulast
- Bauzeitzinsen
- Beleihungsauslauf
- Beleihungsgrenze
- Beleihungssatz
- Beleihungswert
- Bereitstellungszins
- Bürgschaft
- Darlehensrate
- Effektivzins /Effektiver Jahreszins
- Eigenkapital / Eigenmittel
- Endfälliges Darlehen (Festdarlehen)
- Erbbaurecht
- Fördermittel
- Forward-Darlehen
- Grundbuch
- Grunddienstbarkeit
- Grundpfandrecht
- Grundschuld
- Hypothek
- Instandhaltungsrücklage
- Kapitaldienstfähigkeit
- Kaufnebenkosten
- KFW-Darlehen
- Kündigungsrecht
- Liquidität
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- Maklerprovision
- Nachfinanzierung
- Nachrang-Darlehen
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- Nießbrauch
- Notar
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- Soll-Zins
- Sondertilgung
- Sparphase
- Tilgungsdarlehen
- Tilgungssatz
- Tilgungsrate
- Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Variables Darlehen
- Volltilgungs-Darlehen
- Vorfälligkeitsentschädigung
- Vorkaufsrecht
- Wegerecht
- Zinsbindung
- Zinsfestschreibung
- Zinssatz
- Zuteilung
- Zwangsversteigerung