Vorkaufsrecht
Es gibt zwei Arten des Vorkaufsrechts: das schuldrechtliche und das dingliche Vorkaufsrecht. Das dingliche Vorkaufsrecht wird in das Grundbuch eingetragen und es ermöglicht dem Berechtigten, im Falle des Verkaufs der Immobilie an einen Dritten, diese Immobilie zu den zwischen den Kaufvertragsparteien vereinbarten Bedingungen zu erwerben. Das schuldrechtliche Vorkaufsrecht wird nur vertraglich zwischen den beteiligten Parteien vereinbart, bietet aber nicht denselben Schutz wie das dingliche Vorkaufsrecht. Gemeinden haben zur Sicherung ihrer Bauleitplanung in bestimmten Fällen ein gesetzliches Vorkaufsrecht für Grundstücke und Immobilien. Üblicherweise holt der Notar bei der Gemeinde die notwendige Verzichtserklärung (Negativattest) ein, ohne die das Grundbuchamt den Eigentümerwechsel nicht vornimmt.
Glossar
- Abschlussgebühren
- Absicherung
- Anfänglicher Tilgungssatz
- Annuitäten-Darlehen
- Anschlussfinanzierung
- Ansparphase
- Auflassung
- Auflassungsvormerkung
- Baufinanzierung
- Baukindergeld
- Baulast
- Bauzeitzinsen
- Beleihungsauslauf
- Beleihungsgrenze
- Beleihungssatz
- Beleihungswert
- Bereitstellungszins
- Bürgschaft
- Darlehensrate
- Effektivzins /Effektiver Jahreszins
- Eigenkapital / Eigenmittel
- Endfälliges Darlehen (Festdarlehen)
- Erbbaurecht
- Fördermittel
- Forward-Darlehen
- Grundbuch
- Grunddienstbarkeit
- Grundpfandrecht
- Grundschuld
- Hypothek
- Instandhaltungsrücklage
- Kapitaldienstfähigkeit
- Kaufnebenkosten
- KFW-Darlehen
- Kündigungsrecht
- Liquidität
- Löschungsbewilligung
- Maklerprovision
- Nachfinanzierung
- Nachrang-Darlehen
- Nebenkosten
- Nebenleistung
- Nießbrauch
- Notar
- Restschuld
- Riester-Förderung
- Soll-Zins
- Sondertilgung
- Sparphase
- Tilgungsdarlehen
- Tilgungssatz
- Tilgungsrate
- Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Variables Darlehen
- Volltilgungs-Darlehen
- Vorfälligkeitsentschädigung
- Vorkaufsrecht
- Wegerecht
- Zinsbindung
- Zinsfestschreibung
- Zinssatz
- Zuteilung
- Zwangsversteigerung