Zinsbindung
(auch Zinsbindungsfrist). Der Zeitraum, für den im Darlehensvertrag ein fester Zins vereinbart ist. Sie dient dazu, für die Dauer der Laufzeit der Zinsbindung den Kreditnehmer vor den Zinsschwankungen am Markt zu schützen. Am Ende der Zinsbindung kann ein Vertrag zu neuen Zinskonditionen im Rahmen einer Anschlussfinanzierung weitergeführt werden. Die Wahl der individuell richtigen Zinsbindung ist komplex. Sie hängt von verschiedenen Faktoren ab, z.B. von der eigenen finanziellen Leistungsfähigkeit, vom aktuellen Zinsniveau, von der erwarteten Zinsentwicklung. Wer im Niedrigzinsumfeld mit steigenden Zinsen rechnet, mag sehr lange Laufzeiten wählen. Steigen dann die Zinsen nicht an, erweist sich der Kredit als überdurchschnittlich teuer.
Glossar
- Abschlussgebühren
- Absicherung
- Anfänglicher Tilgungssatz
- Annuitäten-Darlehen
- Anschlussfinanzierung
- Ansparphase
- Auflassung
- Auflassungsvormerkung
- Baufinanzierung
- Baukindergeld
- Baulast
- Bauzeitzinsen
- Beleihungsauslauf
- Beleihungsgrenze
- Beleihungssatz
- Beleihungswert
- Bereitstellungszins
- Bürgschaft
- Darlehensrate
- Effektivzins /Effektiver Jahreszins
- Eigenkapital / Eigenmittel
- Endfälliges Darlehen (Festdarlehen)
- Erbbaurecht
- Fördermittel
- Forward-Darlehen
- Grundbuch
- Grunddienstbarkeit
- Grundpfandrecht
- Grundschuld
- Hypothek
- Instandhaltungsrücklage
- Kapitaldienstfähigkeit
- Kaufnebenkosten
- KFW-Darlehen
- Kündigungsrecht
- Liquidität
- Löschungsbewilligung
- Maklerprovision
- Nachfinanzierung
- Nachrang-Darlehen
- Nebenkosten
- Nebenleistung
- Nießbrauch
- Notar
- Restschuld
- Riester-Förderung
- Soll-Zins
- Sondertilgung
- Sparphase
- Tilgungsdarlehen
- Tilgungssatz
- Tilgungsrate
- Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Variables Darlehen
- Volltilgungs-Darlehen
- Vorfälligkeitsentschädigung
- Vorkaufsrecht
- Wegerecht
- Zinsbindung
- Zinsfestschreibung
- Zinssatz
- Zuteilung
- Zwangsversteigerung