Zuteilung

Auszahlung der Vertragssumme eines Bausparvertrags. Haben Sie in der Ansparphase Ihren Bausparvertrag korrekt erfüllt, d.h. Mindestvertragsdauer, Mindestsparzeit, Mindestsparguthaben und Bewertungszahl sind erreicht, erhalten Sie auf Ihren Antrag hin das angesparte Bausparguthaben sowie ein im Vorfeld vereinbartes Bauspardarlehen an Sie ausbezahlt.
Da Bausparkassen Vereine auf Gegenseitigkeit sind, sind die Mittel, die bei der Bausparkasse für die Zuteilung verfügbar sind (Zuteilungsmasse), vor allem von den Spar- und Tilgungsleistungen der anderen Bausparer abhängig. So können sie gleichzeitig nur eine bestimmte Anzahl von Verträgen zuteilen, daher der Zeitpunkt der Zuteilung bei Vertragsabschluss noch unbestimmt. Die Reihenfolge der Zuteilungen wird durch die Bewertungszahl geregelt. Die Ermittlungsmethoden der Bewertungszahl sind bei den einzelnen Bausparkassen unterschiedlich.