Zwangsversteigerung

Um sich bei der Immobilienfinanzierung gegen Zahlungsausfälle abzusichern, lassen sich Kreditgeber Grundpfandrechte wie Grundschuld oder Hypothek in das Grundbuch der zu finanzierenden Immobilie eintragen. Kann der Kreditnehmer die anfallenden Darlehensraten nicht bezahlen, hat der Kreditgeber nun das Recht, die Immobilie im Zuge der Zwangsversteigerung zu verwerten um damit die fällige Forderung zu tilgen.  

Für Kaufinteressenten kann die Zwangsversteigerung eine interessante Alternative darstellen. Man bekommt nicht unbedingt sein Traumhaus, dafür kann man eine Immobilie mit etwas Glück deutlich unter dem Verkehrswert ersteigern. Und die anfallende Zuschlagsgebühr ist deutlich niedriger als die  im Wege des freihändigen Verkaufs anfallenden Notarkosten.