Rund 77% aller Deutschen haben kein Testament. Sie verlassen sich auf das gesetzliche Erbrecht, geregelt im BGB. 1900 in Kraft getreten, entspricht es längst nicht mehr den heutigen Anforderungen. Die Familienverhältnisse und Lebensbeziehungen haben sich massiv geändert. Immer häufiger sind Patchworkfamilien oder Singlehaushalte anzutreffen. Die gesetzlichen Regelungen sind für solche Situationen häufig nicht passend. Auch für Familien mit Kindern lohnt sich die Erstellung eines Testaments, da regelmäßig Erbengemeinschaften entstehen. Auch wenn der Ehegatte bei vorhandenen Kindern eine Erbquote von 50% hat, ist er nicht allein entscheidungsbefugt. Ein Kind, das nur 25% Anteil am Elternhaus erbt, kann zum Beispiel die Zwangsauflösung der Erbengemeinschaft mit einer Teilversteigerung des Anteils anstoßen. Möchten Sie also sicherstellen, dass Ihr überlebender Ehepartner auch weiterhin im Haus wohnen bleiben kann, müssen Sie in einem Testament oder Erbvertrag entsprechende Regelungen treffen.
Häufig verfassen Ehepartner das sogenannte Berliner Testament. Hier begünstigen sich die Eheleute gegenseitig. Stirbt der letzte von Ihnen, erben die Kinder zu gleichen Teilen. Aber aufgepasst:
„Hier entstehen ggf. wechselbezügliche Vereinbarungen, von denen der überlebende Ehepartner nicht mehr abweichen kann“, so Heinz Ripperger. „In Bezug auf die Kinder entsteht eine Erbengemeinschaft, die Streitpotenzial bietet. Zudem geht bei dieser Testamentsform auch der Freibetrag von 400.000 Euro pro Kind für den Erstversterbenden verloren. So entstehende Pflichtteilsansprüche der Kinder können eine zusätzliche, nicht zu stemmende finanzielle Belastung für den überlebenden Ehegatten bedeuten. Es lohnt sich deshalb, sich hier individuell beraten zu lassen.“
Nicht selten kommt es vor, dass Testamente nicht aufzufinden sind oder einfach verschwinden. Wer sicherstellen möchte, dass sein privatschriftliches Testament auch gefunden wird, sollte es in die öffentliche Verwahrung (Amtsgericht) geben.