All dies sind unschöne Fragen, deren Beantwortung wir nur zu gerne aufschieben, nach dem Motto „Das hat noch Zeit“. Dabei ist die Regelung dieser Themen keine Frage des Alters. Im Gegenteil, je früher Sie die Weichen für später stellen, umso entspannter können Sie in die Zukunft blicken.

 

„Tritt zum Beispiel der Fall ein, dass man selbst keine Entscheidungen mehr treffen kann, gehen viele Menschen davon aus, dass ihren Ehepartnern oder Kindern automatisch die Verantwortung übertragen wird“, so Dipl. Bankbetriebswirt Heinz Ripperger, Bereichsdirektor Vorsorge Absicherung und Generationenberatung der Mainzer Volksbank eG. „Dies muss aber nicht automatisch der Fall sein. Besser ist es, im Vorfeld klare Vollmachts- und Verfügungsregelungen im Hinblick auf Ihre finanziellen Belange zu treffen. Neben einem Testament sind hier vor allem eine Vorsorge- und Betreuungsverfügung sowie eine Bankvollmacht zu beachten.“

 

Im Folgenden geben wir Ihnen Tipps rund um die wichtigsten Vollmachten und Regelungen, die Sie für Ihre persönliche Vorsorgeplanung treffen sollten.

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Das Testament

Rund 77% aller Deutschen haben kein Testament. Sie verlassen sich auf das gesetzliche Erbrecht, geregelt im BGB. 1900 in Kraft getreten, entspricht es längst nicht mehr den heutigen Anforderungen. Die Familienverhältnisse und Lebensbeziehungen haben sich massiv geändert. Immer häufiger sind Patchworkfamilien oder Singlehaushalte anzutreffen. Die gesetzlichen Regelungen sind für solche Situationen häufig nicht passend. Auch für Familien mit Kindern lohnt sich die Erstellung eines Testaments, da regelmäßig Erbengemeinschaften entstehen. Auch wenn der Ehegatte bei vorhandenen Kindern eine Erbquote von 50% hat, ist er nicht allein entscheidungsbefugt. Ein Kind, das nur 25% Anteil am Elternhaus erbt, kann zum Beispiel die Zwangsauflösung der Erbengemeinschaft mit einer Teilversteigerung des Anteils anstoßen. Möchten Sie also sicherstellen, dass Ihr überlebender Ehepartner auch weiterhin im Haus wohnen bleiben kann, müssen Sie in einem Testament oder Erbvertrag entsprechende Regelungen treffen.

 

Häufig verfassen Ehepartner das sogenannte Berliner Testament. Hier begünstigen sich die Eheleute gegenseitig. Stirbt der letzte von Ihnen, erben die Kinder zu gleichen Teilen. Aber aufgepasst:  

 

„Hier entstehen ggf. wechselbezügliche Vereinbarungen, von denen der überlebende Ehepartner nicht mehr abweichen kann“, so Heinz Ripperger. „In Bezug auf die Kinder entsteht eine Erbengemeinschaft, die Streitpotenzial bietet. Zudem geht bei dieser Testamentsform auch der Freibetrag von 400.000 Euro pro Kind für den Erstversterbenden verloren. So entstehende Pflichtteilsansprüche der Kinder können eine zusätzliche, nicht zu stemmende finanzielle Belastung für den überlebenden Ehegatten bedeuten. Es lohnt sich deshalb, sich hier individuell beraten zu lassen.“

 

Nicht selten kommt es vor, dass Testamente nicht aufzufinden sind oder einfach verschwinden. Wer sicherstellen möchte, dass sein privatschriftliches Testament auch gefunden wird, sollte es in die öffentliche Verwahrung (Amtsgericht) geben.

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Die Vorsorgevollmacht

Eine umfassende Vorsorge betrifft nicht nur den Todesfall, sondern auch Situationen gesundheitlicher Krisen, zum Beispiel durch eine Krankheit oder einen Unfall. Hier sollten Sie sicherstellen, dass eine andere, von Ihnen bestimmte Person für Sie handeln kann, zum Beispiel Ihr Ehe- oder Lebenspartner oder ein anderes Familienmitglied.

 

„Die meisten Leute glauben irrtümlicherweise immer noch, dass ihr Ehepartner automatisch für Sie handeln kann,“ so Heinz Ripperger. „Das ist aber leider vom Gesetz nicht vorgesehen. Hier ist eine Vorsorgevollmacht nötig. Liegt diese nicht vor, muss der Partner zum Vormundschaftsgericht gehen und die Betreuung beantragen. Dies ist zum Teil sehr langwierig und die Entscheidung bleibt dem Gericht überlassen. Zudem ist der Ehepartner als Betreuer unter Aufsicht und kann nur eingeschränkt handeln. Für viele Dinge muss er die Zustimmung des Vormundschaftsgerichtes einholen. So kommt neben der Belastung durch die Krankheit noch zusätzlicher Verwaltungsaufwand hinzu.“

 

Ideal ist hier eine notarielle Vorsorgevollmacht, die auch Grundstücksgeschäfte und die Möglichkeit einer Kreditaufnahme ermöglicht. Im vergleich zu einem notariellen Testament ist diese viel günstiger und die Handlungsfähigkeit des gesunden Partners ist sichergestellt.

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Die Bankvollmacht

Ideal ist eine lebzeitige Kontovollmacht ergänzend zur Vorsorgevollmacht, damit in Notsituationen andere Personen Geld für den Betroffenen abholen oder eine Überweisung tätigen können.

Handelt jemand nur mit Vorsorgevollmacht (inkl. der Vermögenssorge) und hat keine zusätzliche Kontovollmacht, muss er jedes Mal wieder die Urkunde vorlegen, auch wenn er Minimalbeträge überweisen möchte. Begründung: Die Urkunde könnte ja widerrufen worden sein.

Will man keinem eine lebzeitige Vollmacht erteilen, bietet sich ggf. die Vollmacht auf den Todesfall an, damit zumindest auch Beerdigungskosten beglichen werden können.

Elementar wichtig ist, auch bei Schließfächern an eine lebzeitige Vollmacht oder mindestens für den Todesfall zu denken. Häufig liegen dort neben Wertsachen auch Urkunden/Dokumente wie Testament und Vollmachten. Liegt keine Vollmacht vor, kann selbst eine nahestehende Person nicht an die wichtigen Dokumente gelangen.

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Betreuungsverfügung

Ist keine nahestehende Vertrauensperson da, der Sie eine Vorsorgevollmacht erteilen möchten, bietet sich eine Betreuungsverfügung an. Dies reicht privatschriftlich aus. Hier wird rein für den Betreuungsfall eine Person bestimmt, die das Vormundschaftsgericht grundsätzlich berücksichtigen muss.

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Patientenverfügung

Wünschen Sie im Krankheitsfall nicht die vollumfängliche medizinische Versorgung, so sollten Sie dies in einer Patientenverfügung, auch diese reicht in privatschriftlicher Form aus) regeln. Ein Gespräch mit dem Hausarzt ist hier hilfreich.

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Der Notfallordner

Es empfiehlt sich die Anlage eines Notfallordners, auf den die für Sie handelnde Person Zugriff hat. Hier sollten persönliche Unterlagen, Kontaktdaten wichtiger Personen, Testament, Versicherungsunterlagen, Bankkonten, Schließfächer und digitale Zugänge abgelegt werden. Ein Notfallplan mit einer Liste, was zu tun ist, hilft den handelnden Personen. Auch für den Todesfall sollten hier Hinweise enthalten sind.

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