Jedes Jahr verschickt die Deutsche Rentenversicherung 30 Millionen Renteninformationen. Für Sie als Empfänger enthält das Dokument eine Reihe wichtiger Informationen. Aber kennen Sie alle wesentlichen Elemente wirklich?
Die Renteninformation
1) Ihr aktueller Rentenanspruch
Wenn Sie heute aufhören würden, in die Rentenkasse einzuzahlen, z. B. weil Sie eine selbständige Tätigkeit aufnehmen, wäre dies die Höhe Ihrer Regelaltersrente, zum regulären Renteneintrittsdatum natürlich (ab Jahrgang 1964 = 67 Jahre).
2) Ihr zukünftiger Rentenanspruch
Wenn Sie hingegen weiter so in die Rentenkasse einzahlen wie in den letzten fünf Jahren, steigt Ihr Anspruch natürlich weiter an. Dann erhalten Sie mit Erreichen Ihres Regelrentenbeginns monatlich diesen Betrag. Das kann sich natürlich noch ändern, wenn Sie Gehaltsveränderungen haben oder vielleicht arbeitslos werden.
3) Ihr Rentenbeginn
In der Renteninformation ist auch genau vermerkt, ab wann Ihre Regelaltersrente zur Verfügung steht. Sie können auch früher oder später in Rente gehen. Hören Sie früher auf zu arbeiten und wollen Ihre Rente genießen, müssen Sie allerdings mit Kürzungen rechnen. Diese betragen 0,3 % der Altersrente pro Monat, den Sie früher Rente beziehen wollen. Arbeiten Sie länger, steigen natürlich auch Ihre Rentenansprüche.

4) Erwerbsminderung
Dies ist eine der wichtigsten Zahlen. Denn sie bezieht sich nicht nur auf Ihre Rente im Falle einer Erwerbsminderung, sondern ist auch – anders als die meisten annehmen - die Basis für Zahlungen an Witwe/Witwer bzw. waisenrentenberechtigte Kinder.
Sollten Sie heute erwerbsunfähig werden, erhalten Sie diesen Betrag als Erwerbsminderungsrente. Dieser Betrag wird gezahlt, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen weniger als drei Stunden irgendeiner Arbeit nachgehen können. Diese Tätigkeit hat nichts zu tun mit Ihrem bisherigen Beruf, Ihrer Qualifikation oder Ihrer Erfahrung.
An der geringen Höhe gegenüber dem zukünftigen Rentenanspruch wird deutlich, wie wichtig die Absicherung der Arbeitskraft z. B. über eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist, eine der Versicherungen, die auch Verbraucherschützer uneingeschränkt empfehlen. Übrigens verringert sich die Erwerbsminderungsrente zusätzlich, wenn sie noch stundenweise arbeitsfähig sind.
Als Hinterbliebenenabsicherung erhielte Ihr Partner/Ihre Partnerin, würden Sie heute versterben, etwa 55 – 60% der ausgewiesenen Erwerbsminderungsrente als Große Witwenrente. Allerdings haben sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Witwen/Witwerrente in den letzten Jahren erheblich geändert. Vielen Partnerinnen/Partnern steht heute nur noch die kleine Witwenrente zur Verfügung. Diese ist erheblich niedriger und wird auch nur für zwei Jahre gezahlt. Ist der Partner/die Partnerin voll erwerbstätig, wird im ungünstigsten Fall gar keine Witwen-/Witwer-Rente gezahlt.
5) Brutto? Netto?
Auch die gesetzliche Rentenversicherung unterliegt der Sozialversicherungspflicht, das betrifft bei Rentnern die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung (Arbeitslosen- und Rentenversicherung entfallen natürlich) und beträgt ca. 10,95 %. Außerdem sind auch Renten anteilig oder ganz steuerpflichtig. Die Höhe der Steuern hängt vom Jahr Ihres Rentenbeginns sowie weiteren Einkünften ab.
6) Rentenanpassung
Eine gute Nachricht: Die Renten werden regelmäßig in ihrer Höhe angepasst. Leider kann niemand genau sagen, wie stark die Anpassung ausfällt. Deshalb werden im Text beispielhaft eine Steigerung von 1 bzw. 2 Prozent ausgegeben. Im Mittel der letzten 10 Jahre betrug die Rentenanpassung allerdings lediglich 0,83 Prozent (West) bzw. 0,95 Prozent (Ost) pro Jahr.
7) Kaufkraftverlust
Selbst die Deutsche Rentenversicherung weist darauf hin, dass die Renten in Zukunft nicht mit den Löhnen steigen, also kaufkraftbereinigt sinken werden. Daher sollten Sie unbedingt über weitere private oder betriebliche Vorsorgeelemente nachdenken – ggf. steuerlich gefördert. Selbst wenn Sie nur über ein niedriges Einkommen verfügen: auch kleine Beträge können über einen langen Zeitraum etwas bewirken.
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