Hier finden Sie die wichtigsten Informationen der Mainzer Volksbank eG zum Rückzug aus dem GeldKarte-System.
Rückzug aus dem GeldKarte-System
1. Was ist die GeldKarte?
Die GeldKarte – auch „elektronische Geldbörse“ genannt - ist eine Anwendung auf dem Chip der girocard. Sie wurde 1996 für die Bezahlung von Kleinbeträgen eingeführt. Bei der GeldKarte handelt es sich um ein Prepaid-Verfahren, bei dem der Kunde bis zu 200 Euro auf seine girocard aufladen kann. Die GeldKarte ist bei bis zu 420.000 Akzeptanzstellen einsetzbar, vorwiegend an Automaten, in Kantinen oder im Einzelhandel. Beim Einsatz der GeldKarte erfolgen die Zahlungen zu 100 % offline, so dass sich der Einsatz insbesondere im Automatenumfeld anbietet.
2. Warum wird die genossenschaftliche FinanzGruppe die GeldKarte auf der girocard zukünftig nicht mehr anbieten?
Die Vergangenheit hat gezeigt, dass solche Prepaid-Verfahren vom Kunden nur wenig genutzt werden. Dies traf insbesondere auch auf die GeldKarte zu. Auch im Automatenbereich, der für den Einsatz der GeldKarte als Kleinbetragszahlungsinstrument prädestiniert ist, wird nach wie vor durch die Kunden meist mit Bargeld bezahlt. Im Ergebnis hat die GeldKarte nur sehr geringe Nutzungszahlen. Hieraus ergab sich eine negative Kosten-Nutzen-Rechnung, so dass das System GeldKarte durch die genossenschaftliche FinanzGruppe nicht wirtschaftlich betrieben werden konnte. Im Gegensatz zu girocard (electronic cash) konnte die GeldKarte keine relevanten Marktanteile gewinnen – auch nicht im Automatenbereich. Der weitere subventionierte Betrieb des Systems für nur wenige aktive Nutzer ist weder aus betriebswirtschaftlicher noch aus strategischer Sicht sinnvoll und würde zu Lasten anderer Produkte und Innovationen gehen. Auch Anforderungen der Regulierung (SEPA, Geldwäsche, Datenschutz etc.) haben zu dieser Entscheidung geführt.
3. Wie sieht der Zeitplan der genossenschaftlichen FinanzGruppe für den Rückzug aus dem GeldKarte-System aus?
Die GeldKarte wird schrittweise aus dem Markt genommen. Ab dem 1. Oktober 2014 werden Ersatzkarten (nach Kartenverlust, Diebstahl, Defekt oder wegen Namensänderung) und Karten für Neukunden standardmäßig ohne GeldKarte-Funktion ausgeliefert. Karten mit Verfallsdatum 12/2014 oder später werden im Rahmen des Regelaustausches ebenfalls standardmäßig ohne GeldKarte-Funktion ausgegeben.
Spätestens ab dem 1. Januar 2018 befinden sich damit keine gültigen girocards mehr im Markt, die die GeldKarte-Funktion unterstützen. Karten mit Verfallsdatum 12/2017 können noch bis zum 30. Juni 2018 zum Bezahlen mit der GeldKarte genutzt werden, wenn sich noch ein Restguthaben auf dem Chip befindet. Das Aufladen dieser Karten wird ab dem 1. Januar 2018 nicht mehr möglich sein.
4. Die Mainzer Volksbank eG wird das System GeldKarte zukünftig nicht mehr anbieten. Welche Funktionen sind hiervon betroffen?
Vom Rückzug aus dem System GeldKarte ist ausschließlich die Bezahlfunktion GeldKarte auf allen girocards sowie auf kontoungebundenen GeldKarte-Karten betroffen, die durch die Mainzer Volksbank eG ausgegeben werden, d. h. Karten ohne GeldKarte-Funktion können nicht mehr geladen und auch nicht mehr zum Bezahlen eingesetzt werden.
5. Welche Funktionen sind auch weiterhin nutzbar, wenn meine girocard die GeldKarte-Funktion nicht mehr unterstützt?
Alle Funktionen des Chips der heutigen girocard über die eigentliche Prepaid-Börse GeldKarte hinaus sind nicht von dem Rückzug aus dem System GeldKarte betroffen, d. h. die girocard kann auch zukünftig für die Altersverifikation (Jugendschutzmerkmal) z. B. am Zigarettenautomaten genutzt werden.
6. Was muss ich mit Blick auf die GeldKarte zum Ende der Laufzeit meiner girocard beachten?
Wenn Sie die GeldKarte Ihrer girocard aktiv genutzt haben, befindet sich im Regelfall noch ein Restguthaben auf der Karte. Das aktuelle Guthaben können Sie beispielsweise mit einem Taschenkartenleser (z. B. TAN-Generator) oder am Geldautomaten abfragen. Darüber hinaus wird das Restguthaben bei jedem Bezahl- und Ladevorgang durch das Terminal bzw. den Automaten angezeigt. Bitte entladen Sie Ihre GeldKarte frühzeitig, wenn noch Restguthaben vorhanden ist.
7. Wie bekomme ich mein aufgeladenes Guthaben zurück? Wie kann ich meine girocard entladen?
Wenn Sie das Restguthaben auf der girocard nicht mehr zum Bezahlen einsetzen wollen, können Sie es am Geldautomaten Ihrer Bank entladen. Es wird dann dem der Karte zugeordneten Girokonto gutgeschrieben. Dies ist bis zu 3 Monate nach Erreichen des Laufzeitendes (auf der Karte „gültig bis“) möglich. Sollten Sie es versäumt haben, die Karte innerhalb dieser Frist zu entladen, eine Entladung jedoch wünschen, wenden Sie sich bitte an Ihren Kundenberater.
8. Die GeldKarte wird bei meinen Kindern in der Schulverpflegung eingesetzt. Wie können meine Kinder zukünftig an der Schulverpflegung teilnehmen?
In der Schul- bzw. Pausenverpflegung kommen verschiedene Systeme zum Einsatz. Einige nutzen die girocard oder alternative Kartenplattformen nur zur Identifizierung des Kunden (des Kindes), die eigentliche Bezahlung wird hierbei über andere Mechanismen als die GeldKarte abgewickelt. Diese Systeme sind vom GeldKarte-Rückzug der genossenschaftlichen FinanzGruppe nicht betroffen. Teilweise wird die GeldKarte jedoch auch zum Bezahlen der Schul- oder Pausenverpflegung eingesetzt. Dabei sind heute auch noch Verfahren im Einsatz, die keine alternativen Bezahlverfahren wie z. B. Bargeld zur Verfügung stellen. Die genossenschaftliche FinanzGruppe hat alle Unternehmen, die Systeme zur Schulverpflegung vertreiben, über den Ausstieg aus dem System GeldKarte und die Rahmenbedingungen informiert. Gleichzeitig gehen die genossenschaftlichen Banken vor Ort auf Schulen zu, von denen bekannt ist, dass ausschließlich auf GeldKarte basierende Lösungen im Einsatz sind, um gemeinsam mit den Schulen Alternativen zu finden, die allen Schülern gleichermaßen die Möglichkeit zum Bezahlen der Schul- und Pausenverpflegung geben. Mittelfristig kann eine Systemumstellung auf alternative Zahlungsverfahren oder Abrechnungssysteme erfolgen.
9. In einem von mir genutztem Parkhaus wird die GeldKarte für sogenanntes Check-In-Check-Out-Bezahlen genutzt. Kann ich zukünftig hieran nicht mehr teilnehmen?
Die Geldkarte kann bis max. 12/2017 für das Bezahlen im Parkhaus genutzt werden. Im Parkhaus werden neben der GeldKarte immer auch Bargeld und ggf. auch weitere Zahlungsmittel wie girocard und Kreditkarte akzeptiert, so dass weiterhin gewährleistet ist, dass Kunden der Mainzer Volksbank eG ebenfalls bezahlen können.