Bei allen Kunden die einer Religionsgemeinschaft angehören, die Kirchensteuer erhebt, müssen wir von allen Kapitaleinkünften und Kursgewinnen, die Ihren eingereichten Freistellungsauftrag übersteigen, automatisch Kirchensteuer an die steuererhebende Religionsgemeinschaft abführen.
Kirchensteuerabzug
Alle Kreditinstitute sind gesetzlich verpflichtet, jährlich die Steueridentifikationsnummer und Kirchensteuerdaten von allen privaten Kunden beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) abzufragen – erstmals wird diese Abfrage 2014 erfolgen.
Nein, sofern Sie dem Kirchensteuereinbehalt nicht widersprechen möchten.
- Vorname
- Nachname
- Geburtsdatum
- Aktuelle Anschrift
Das Kirchensteuermerkmal wird für jeweils ein Jahr verwendet und jährlich im September/Oktober erneuert. Die Steueridentifikationsnummer wird dauerhaft von uns gespeichert.
Es wird durch uns keine Kirchensteuer einbehalten.
Das BZSt wird Ihren Widerruf an das für Sie zuständige Finanzamt weitermelden. Das Finanzamt ist gesetzlich gehalten, Sie wegen Ihrer Sperre zur Abgabe einer Kirchensteuererklärung aufzufordern
Wenn Sie Fragen zum neuen Kirchensteuerabzugverfahren haben, wenden Sie sich an
- Bundeszentralamt für Steuern, An der Küppe 1, 53225 Bonn
- Service-Rufnummer: 0228 406-1222 – Montag bis Freitag von 7:00 bis 18:00 Uhr
- Internet unter www.bzst.de
Gerne hilft Ihnen auch Ihr Kundenberater der Mainzer Volksbank weiter. Sprechen Sie uns an.