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Wir verzichten auf Verwahrentgelt - schon vor der EZB-Zinswende

"Wir haben uns im letzten Jahr dazu entschieden, für besonders hohe Anlagebeträge auf Giro- und Tagesgeldkonten ein Verwahrentgelt einzuführen. Diese Entscheidung haben wir aufgrund der langanhaltenden Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank getroffen. Damit standen wir nicht alleine da, auch andere Finanzinstitute mussten diesen Schritt gehen.

In den vergangenen Monaten hat sich jedoch unsere politische sowie wirtschaftliche Situation stark verändert: Die Kapitalmarktzinsen und die Inflation sind angestiegen. Die Zentralbank kündigt eine neue Geldpolitik an, die eine Erhöhung des Leitzinses beinhaltet. In der aktuellen Zeit möchten wir unsere Kunden so früh wie möglich entlasten und verzichten bereits ab dem 01. Juli 2022 auf das Verwahrentgelt bei privaten Konten."

Uwe Abel
Vorstandsvorsitzender der Mainzer Volksbank



Hintergründe zum aktuellen Marktgeschehen

Der Einkauf im Supermarkt, die Fahrt zur Tankstelle oder auch die Kosten für das Heizen sind in den vergangenen Monaten spürbar teurer geworden. Wenn sich nicht nur die Preise einzelner Produkte, sondern allgemein die Preise von Gütern und Dienstleistungen erhöhen, spricht man von Inflation.

Die Inflationsrate befindet sich aktuell auf einem Rekordhoch. Die Verhinderung einer Inflation ist ein wichtiges Ziel der Wirtschaftspolitik. Mit der Erhöhung der Leitzinsen versucht die Europäische Zentralbank (EZB), die Preise zu stabilisieren und einer weiteren Erhöhung der Inflationsrate entgegenzuwirken. 


Negativzinsen

Die steigenden Preise schmälern schon jetzt die Kaufkraft. Die Folge: Das eigene Geld ist weniger Wert. Viele Kunden "parken" ihr Geldvermögen noch auf unverzinsten Tagesgeldkonten oder Girokonten, obwohl die Ersparnisse kurzfristig nicht benötigt werden. Durch den Anstieg der Kundeneinlagen haben wir seit 2021 für besonders hohe Kontoguthaben den Negativzins der EZB in Form eines Verwahrentgelts an unsere Kunden weitergegeben.

Ziel eines jeden sollte aber sein, dass das angelegte Vermögen wächst und Ersparnisse nicht weiter an Wert verlieren.

Aufgrund der aktuell steigenden Zinsen sowie der angekündigten Zinswende der Europäischen Zentralbank verzichten wir bereits ab dem 1. Juli 2022 auf die Berechnung von Verwahrentgelten bei privaten Konten.  

Sparer und Anleger können mit verschiedenen Anlageformen die Chancen am Kapitalmarkt gezielt nutzen. Mit unserer Genossenschaftlichen Beratung berücksichtigen wir Ihre individuellen Ziele und Wünschen in Hinblick auf Sicherheit, Ertrag und Verfügbarkeit, um für Sie eine zeitgemäße Vermögensstruktur aufzubauen.


Anlagealternativen

Bitte beachten Sie, dass wir uns auch weiterhin in einer Niedrigzinsphase befinden. Ersparnisse verlieren durch die Inflation auf Giro-, Tagesgeld- oder Sparkonten an Kaufkraft. Investieren Sie Ihr Vermögen in Anlageprodukte mit längeren Laufzeiten. Gerne beraten wir Sie, wie Sie Ihre Geldanlagen schützen können, um Ihre private Vorsorge, eine Immobilie oder andere Wünsche zu realisieren.

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Häufige Fragen zum Verwahrentgelt

Was passiert mit meinen Konten, wenn ich bereits dem Verwahrentgelt zugestimmt habe?

Ab dem 01.07.2022 werden wir bis auf Weiteres auf die Erhebung von Verwahrentgelten auf Ihren privaten Konten verzichten. Die Umstellung erfolgt automatisch. Für Sie gibt es keinen Handlungsbedarf.

Ist die Abschaffung des Verwahrentgelts dauerhaft oder ist eine Einführung in absehbarer Zeit wieder möglich?

Eine Wiedereinführung des Verwahrentgelts ist aktuell nicht geplant. Über den weiteren Kurs der EZB in den kommenden Jahren kann aktuell allerdings nur spekuliert werden. Wir gehen aber davon aus, dass mit dem Ausstieg aus der Minuszinspolitik zu rechnen ist.

Warum muss ich nun kein Verwahrentgelt mehr bezahlen?

Die EZB kündigte das Ende der negativen Zinssätze bis zum Ende des dritten Quartals 2022 an. Daher haben wir uns bereits zum 01.07.2022 entschieden, auf die Erhebung eines Verwahrentgelts im Privatkundensektor zu verzichten.

Warum muss ich bei der Anpassung der Verwahrentgelt-Änderung nicht explizit über eine AGB-Änderung zustimmen?

Für eine Vereinbarung neuer Konditionen brauchen wir grundsätzlich Ihre ausdrückliche Zustimmung. Das bedeutet in der Praxis allerdings, dass wir letztlich mehrere Monate auf die AGB-Zustimmung aller Kundinnen und Kunden warten müssten, bevor wir die positiven Entwicklungen der Zinsmärkte weitergeben können.

Da es sich bei der Abschaffung des Verwahrentgelts um eine Anpassung zu Ihren Gunsten handelt, haben wir uns dazu entschieden, die Berechnung des Verwahrentgelts schon zum 01.07.2022 umzustellen. Bei der nächsten regulären Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) werden wir Sie um Ihre aktive Zustimmung zu den neuen Konditionen bitten. Aktuell gibt es somit für Sie keinen Handlungsbedarf.

Wann werden die Anpassungen zum Verwahrentgelt im Preis- und Leistungsverzeichnis angepasst?

Das Preis- und Leistungsverzeichnis wird zum Stichtag 01.07.2022 angepasst.

Warum steuert die EZB eine Zinserhöhung an?

Aufgrund der angestiegenen Inflation ist eine Anpassung des Leitzins seitens der EZB erforderlich. Ein höherer Leitzins sorgt für geringeren Konsum und ein langsameres Wirtschaftswachstum.

Was sollten Anlegerinnen und Anleger jetzt tun?

Sie sollten jetzt aktiv Ihre Geldanlagestrategie überdenken und bei Ihrer Bank ein Beratungsgespräch in Anspruch nehmen. Mit unserer Genossenschaftlichen Beratung bieten wir Ihnen professionelle Unterstützung bei Ihrer Anlagestrategie, um diese individuell an Ihre Ziele und Wünsche anzupassen.