Mit dem Vereinskonto der Mainzer Volksbank eG bringen Sie die Vereinsfinanzen unter einen Hut. So können Sie Geld vom und für den Verein zentral, flexibel und bequem verwalten.
Vereinskonto
Das Konto für Vereine in der Region
Vereinskonto Online
Dank Online-Banking verwalten Sie das Konto Ihres Vereins flexibel und bequem – direkt vor Ort oder von unterwegs. Dabei sind Sie unabhängig von den Öffnungszeiten Ihrer Bank. Sie können jederzeit online Überweisungen tätigen, Daueraufträge verwalten oder Kontoauszüge einsehen. So haben Sie die Kontobewegungen Ihres Vereins immer und überall im Blick.
Formulare einfach ausfüllen und an vertrag@mvb.de senden
Konditionen
Voraussetzungen | Mitgliedschaft | |
Kontoführung Grundpreis | pro Monat | EUR 4,90 |
Porto | jeweiliges Briefporto | |
Dauerauftrag (Dauerüberweisung, Dauerlastschrift) beleghaft | 30 Freiposten/Quartal Ab 31. Posten |
EUR 3,- |
Dauerauftrag elektronisch | kostenfrei | |
Buchungsposten | 20 Freiposten/Monat. 2) Ab 21. Posten |
EUR 0,60 1) |
Sammelaufträge per Datenfernübertragung |
167 Freiposten/Monat. 2) Ab 168. Posten |
EUR 0,04 1) |
Bereitstellung der Kontoauszüge je Kontoauszug
|
- am Kontoauszugsdrucker - am Schalter oder im Briefschließfach - per Postversand |
kostenfrei EUR 0,49 jeweiliges Briefporto |
Bargeldauszahlung | an MVB-Geldautomaten | kostenfrei |
Bargeldauszahlung bundesweit an mehr als 18.500 Geldautomaten der am BankCard ServiceNetz teilnehmenden Genossenschaftsbanken 3) | bis 36 Bargeldabhebungen pro Kalenderjahr ab der 37. Bargeldabhebung |
kostenfrei EUR 1,90 pro Abhebung |
1) Eine Berechnung vom Entgelt bei Buchungs- und/oder Arbeitsposten erfolgt nicht, soweit die Buchung im Interesse der Bank entsteht. Storno- und Berichtigungsbuchungen wegen fehlerhaften Buchungen werden nicht bepreist.
2) In der vierteljährlichen Abrechnung wird die Summe der Freiposten aller Quartalsmonate berücksichtigt, d.h. insgesamt werden pro Quartal folgende Freiposten berücksichtigt:
- 60 Buchungsposten
- 50 Arbeitsposten beleghafte Zahlungsaufträge
- 500 Arbeitsposten Datenfernübertragung.
3) Voraussetzung zur Nutzung ist eine kostenpflichtige girocard.
4) Die Belastung erfolgt mit Kontoabschluss, die Berechnung ist dabei taggenau.
Informationen zum Lastschriftverkehr für Vereine
Voraussetzungen:
- Lastschrifteinzug ohne eine Gläubiger-ID der Deutschen Bundesbank ist nicht möglich. Beantragen Sie Ihre persönliche Gläubiger-Identifikationsnummer (Creditor Identifier) bei der Deutschen Bundesbank. Sie benötigen dazu Ihre Vereinsregisternummer. Gläubiger-ID bei der Bundesbank beantragen
Beitrittserklärungen:
- Verwenden Sie bei Beitrittserklärungen ausschließlich solche, die ein SEPA-Lastschrift-Mandat enthalten. Hier ist es zwingend erforderlich, eine eindeutige Mandatsreferenz zu vergeben. Diese kann aus bis zu 35 Zeichen, z.B. der Mitgliedsnummer bestehen. Musterbrief neues SEPA-Mandat
Vorlauffrist für Lastschrift:
- Unterrichten Sie Ihre Mitglieder mindestens 14 Tage vor Ausführung der ersten SEPA-Lastschrift schriftlich über die Lastschrift bzw. die Umdeutung der Einzugsermächtigung in das SEPA-Lastschrift-Mandat. Sie können diese Information auch im Verwendungszweck des letzten Einzugs vor der Umstellung vornehmen. Im Datensatz der SEPA-Lastschrift ist das Datum der Unterrrichtung als Mandatsunterschrift des Zahlungspflichtigen anzugeben.
Wichtige Informationen hierbei sind:
- Gläubiger-ID
- Datum der SEPA-Abbuchung (Fälligkeit)
- Mandatsreferenz
- Datum der Unterrichtung
Passen Sie Ihre internen Abläufe an die SEPA-Einreichungsfristen an:
Der Zahlungspflichtige kann innerhalb von 8 Wochen nach Belastung die Zahlung ohne Angabe von Gründen zurückgeben. Ohne vorliegendes SEPA-Mandat verlängert sich die Frist auf 13 Monate, daher müssen SEPA-Mandate mindestens 14 Monate archiviert werden.
Gerne bieten wir Ihnen eine für Ihren Verein passende Möglichkeit, Lastschriften bei uns einzureichen.