Nachdem die politische Diskussion um Nachhaltigkeit in der Finanzbranche in den letzten Jahren deutlich an Bedeutung zugenommen hat, wurde schon 2018 im Rahmen eines EU-Aktionsplans ein umfassendes Regulierungspaket beschlossen. Ende 2019 einigten sich die EU-Staaten auf politischer Ebene über die grundlegende Ausgestaltung einer Taxonomie, einem Klassifizierungssystem für ökologisch nachhaltiges Wirtschaften. Für das „E“ (Environment = Umwelt) gibt es bereits sehr genaue Vorgaben. Für den Bereich „S“ (Social = Soziales) fehlt die EU-Taxonomie noch; bis Ende 2021 will die EU auch hier für Klarheit sorgen. Eine Taxonomie für „G“ (Governance = Unternehmensführung) ist nicht vorgesehen. Fonds müssen sich jedoch nicht zwingend nach der Taxonomie richten, sie können auch andere Kriterien verfolgen. Allerdings müssen sie, sofern sie als nachhaltig vermarket werden wollen, voraussichtlich ab Januar 2022 genau berichten, wie groß der Anteil taxonomiekonformer Investitionen in ihrem Portfolio ist. Die Fondsanbieter werden also ab diesem Zeitpunkt deutlich transparenter darstellen müssen, wie ihre Produkte aufgebaut sind. Sie müssen offenlegen, welche Nachhaltigkeitsziele die Fonds konkret verfolgen, wie dies in den Portfolios umgesetzt wird und letztendlich, welche positiven und negativen Nachhaltigkeitsergebnisse durch den Fonds bewirkt werden.
Des Weiteren plant die EU die Einführung eines EU-Labels für Fonds, das eine einheitliche Basis schaffen soll, um die Transparenz für Anleger zu erhöhen. Wie die Kriterien des Ecolabels aussehen könnten, ist derzeit noch in Abstimmung.
Ab voraussichtlich 2022 wird das Thema „Nachhaltigkeit“ auch fest in die Anlageberatung integriert – so schreibt es eine Ergänzung der EU-Finanzmarktrichtlinie MiFID II vor. Im Rahmen der Anlageberatung wird dann der Kunde zwingend nach seiner „Nachhaltigkeitspräferenz“ gefragt und seine Aussage bei der Anlageentscheidung mitberücksichtigt. Dabei kann unterschieden werden, ob der Anleger explizit mit der Produktwahl nachhaltige Ziele fördern (Impact) oder auch nur negative nachteilige Auswirkungen auf Umwelt- oder soziale Faktoren vermeiden möchte.