- Hintergrundinfos zum BGH-Urteil
- Was Sie jetzt wissen müssen
- Antworten auf Ihre Fragen
Ihre Zustimmung zu Vertragsbedingungen
Was Sie jetzt wissen müssen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil vom 27. April 20211 entschieden, dass Banken bei Vertrags- bzw. Entgeltänderungen die aktive Zustimmung ihrer Kunden einholen müssen.
Wir haben Sie haben kürzlich per Post rund um die Zustimmung zu unseren Vertrags- bzw. Entgeltänderungen informiert. Auf dieser Seite finden Sie alle notwendigen Hintergrundinfomationen sowie Antworten auf Ihre häufig gestellten Fragen.
Hintergrundinfos
Wie haben es die Banken vorher gemacht?
Bisher haben wir Sie im Voraus über geplante Änderungen unserer Vertrags- oder Entgeltbedingungen informiert, und zwar zwei Monate, bevor sie wirksam wurden. Nach der sogenannten Zustimmungsfiktion galten diese Änderungen als akzeptiert, wenn Sie nicht innerhalb dieser zwei Monate widersprochen haben. Das ist der Änderungsmechanismus, um den es im BGH-Urteil vom April 20211 geht.
Was ändert sich mit dem BGH-Urteil?
Sie müssen künftig aktiv zustimmen, wenn wir unsere Vertragsbedingungen, Leistungen und Entgelte ändern.
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Antworten auf Ihre Fragen
Das Urteil erging formal gegen die Postbank und ist explizit nur bezogen auf den Änderungsmechanismus in den Allgemeinem Geschäftsbedingungen (AGB) der Postbank. Das bedeutet, dass die Bindungswirkung des Urteilstenors nur für die Postbank gilt. Da sich allerdings die Klauseln zum AGB-Änderungsmechanismus in allen AGB von Kreditinstituten stark ähneln, kann dieses Urteil nicht ohne Rechtsrisiko ignoriert werden.
Der in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) enthaltene Änderungsmechanismus musste überarbeitet werden. Er sah bisher vor, dass eine Zustimmung als erteilt gilt, wenn der Kunde nach einer Information zu einer Änderung der Bedingungen für die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen innerhalb eines Zeitraums von zwei Monaten nicht widersprochen hat. In der jetzigen Form – und damit unter Beachtung des BGH-Urteils – kann dieser Mechanismus nur noch eingeschränkt verwendet werden.
So wie wir bisher bei Änderungen vorgegangen sind, war in der Rechtsprechung als auch in der Praxis anerkannt und akzeptiert. Und das übrigens auch außerhalb der Finanzbranche. Wir haben bisher darauf vertraut, dass das Vorgehen soweit in Ordnung ist.
Da wir aber davon ausgehen müssen, dass das BGH-Urteil gegen die Postbank vom 27. April 2021 auch uns betrifft, möchten wir Sie jetzt um Ihre aktive Zustimmung zu unseren Bedingungen wie Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Sonderbedingungen, Kontoführungsentgelten, etc. bitten.
Der BGH hat mit seinem Urteil vom 27. April 2021 gegen die Postbank entschieden: Die Klausel, wonach die Bank von einer stillschweigenden Zustimmung ausgehen kann, wenn Kunden einer Änderung nicht binnen zwei Monaten widersprechen, benachteilige die Kunden unangemessen. Daher sind die Ihnen bisher mitgeteilten Änderungen – und zwar mit Ihrer Zustimmung – zu vereinbaren.
Sollten Sie nicht die technischen Voraussetzung haben, um die Zustimmung der Umwelt zuliebe online zu erteilen, erhalten Sie voraussichtlich im Herbst 2023 erneut ein Anschreiben mit einer umfangreichen Broschüre (ca. 80 Seiten). Mit diesen Unterlagen haben Sie dann die Möglichkeit, die Zustimmung in Papierform zu erteilen.
Vielleicht haben Sie jedoch in Ihrem privaten Umfeld einen Angehörigen, der Ihnen doch bei der Zustimmung über den online Prozess mit einem mobilen Endgerät (Smartphone, Tablet, Notebook, etc.) der Umwelt zuliebe helfen kann.
Falls Sie nicht zustimmen möchten, müssen wir prüfen, ob wir die Geschäftsbeziehung mit Ihnen fortführen können oder langfristig beenden müssen.
Bisher hat es für solche Anpassungen ein pragmatisches, für Kunden wie Kreditinstitute leicht umsetzbares sowie rechtssicheres Verfahren gegeben. Aufgrund des BGH-Urteils vom 27. April 2021 ist dieses Verfahren in der Form nicht mehr möglich.
Kreditinstitute benötigen in Zukunft die aktive Zustimmung ihrer Kunden, wenn Hauptleistungen verändert werden (z. B. Änderungen von Bedingungen von wesentlichen Leistungen, die Kunden in Anspruch nehmen). Hiervon kann insbesondere dann abgewichen werden, wenn Anpassungen infolge einer Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderung oder einer behördlichen bzw. aufsichtsrechtlichen Vorgabe notwendig werden.
Wir bemühen uns, Ihnen die aktive Zustimmung zukünftig so einfach wie möglich zu machen – etwa über die Möglichkeit, auch über das Online-Banking zuzustimmen und damit langwierige Briefwechsel zu vermeiden.
Wir informieren alle betroffenen Kunden, welche ein Konto in unserem Haus besitzen (z.B. Kontokorrent, Tagesgeld, Sparkonto, Mitgliedschaft, Darlehen, etc.).
Minderjährige Kinder werden selbst angeschrieben, die Zustimmung muss aber von einem gesetzlichen Vertreter erfolgen.
Es reicht aus, wenn nur ein Kontoinhaber die Zustimmung erteilt. Wir schreiben aber alle Mitkontoinhaber des Gemeinschaftskontos an.
Die Zustimmung der Eltern gilt für alle Konten und Depots, unabhängig davon, ob es sich um Einzel- oder Gemeinschaftskonten handelt, und sie gilt auch ggf. für alle Konten und Depots der minderjährigen Kinder.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Sonderbedingungen sind mit ca. 80 Seiten sehr umfangreich. Aus Gründen der Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung stellen wir allen Kunden die Unterlagen über einen Online-Zustimmungs-Prozess als Download zur Verfügung. Somit können Sie die Unterlagen auf Ihrem Endgerät speichern und dort jederzeit einsehen.
Ich habe noch mehr Fragen. An wen kann ich mich wenden?
Wenn Ihre Frage oben nicht beantwortet wurde, kommen Sie gern direkt auf uns zu. Wir freuen uns auf Sie.
- Urteil vom 27. April 2021 (Az. XI ZR 26/20) zur Unwirksamkeit der Änderungsmechanismen in Nr.1 Abs. 2 und Nr. 12 Abs. 5 AGB-Banken