Zum 01. August 2014 wird die Überziehungsprovision (bisher 5 % p.a.) für alle privaten Girokonten auf "0" reduziert. Das bedeutet für Sie, dass für eine nicht genehmigte Überziehung keine zusätzlichen Zinsen mehr berechnet werden. Weiterhin senken wir den Regel-Sollzinssatz auf
10,90 % p.a. Somit gilt zukünftig für genehmigte, als auch für nicht genehmigte Überziehungen ein einheitlicher Zinssatz.
Bisher gab es zwei Zinssätze: den Regel-Sollzinssatz für genehmigte Überziehungen (den Dispositionskredit) in Höhe von 11,65 % p.a. Für nicht vorab genehmigte Überziehungen wurde zusätzlich eine Überziehungsprovision von 5 % p.a. berechnet.