Freistellung der Kapitalerträge für 2017 optimieren

Wer seine Zinserträge vor dem Zugriff des Fiskus sichern und seinen Freibetrag ausschöpfen möchte, kann dies per Auftrag noch bis Jahresende selbst im Onlinebanking erledigen. Einfach mit VR-Netkey und PIN einloggen, Freistellungsdaten eingeben und Auftrag per TAN bestätigen – fertig! Banking kann so einfach sein!

Jeder Bankkunde kann seine Einkünfte aus Kapitalerträgen im Rahmen eines Freibetrages von der Abgeltungssteuer (plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) freistellen. Die Höhe richtet sich nach dem Familienstand. Für Singles beträgt dieser EUR 801,-, für Ehegatten/Lebenspartner EUR 1.602,-.

Aber Achtung: Wer mehr als eine Geldanlage hat, bei der Kapitalerträge anfallen, kann und muss seinen Freistellungsauftrag splitten. Das kann zum Beispiel wichtig sein, wenn ein Tagesgeldkonto, ein Bausparvertrag und ein Union-Depot bespart werden.

Wenn sich die Anlagebeträge ändern, müssen die Freibeträge ebenfalls angepasst werden. Das kann seit einiger Zeit sehr bequem im Onlinebanking selbst gemacht werden, und zwar für alle MVB- und Union-Konten, die Sie bei uns führen. Ab dem 14.12. können dann auch Freistellungsaufträge bei der Schwäbisch-Hall direkt im Onlinebanking bearbeitet werden.

Auftrag selbst im Onlinebanking erteilen/ändern

Aufträge zur Freistellung von Kapitalerträgen („Freistellungsauftrag“) können Sie jetzt selbst direkt im Onlinebanking erteilen. Hierzu unter dem Menüpunkt „Service – weitere Services“ den Menüpunkt „Freistellungsauftrag“ auswählen und dort die Aktion „Ändern“ wählen. Hier die Daten eingeben (freizustellender Betrag, Gültigkeitsbeginn, Gültigkeitsdauer), verfügbares TAN-Verfahren auswählen, TAN generieren und eingeben – fertig!