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Änderungen zum Jahreswechsel
Was ist neu in 2021
Wie jedes Jahr gibt es auch zum Jahreswechsel 2020/2021 viele Änderungen in Gesetzen und rechtlichen Regelungen. Wir haben Ihnen die Wichtigsten mit Auswirkungen auf Ihre Finanzen zusammengestellt.
Staatliche Leistungen
Mindestlohn
Zum 1. Januar steigt der gesetzliche Mindestlohn von derzeit 9,35 Euro pro Stunde auf 9,50 Euro. Die Mindestausbildungsvergütung pro Monat steigt ebenfalls, und zwar auf 550 Euro.
Grundrente
Freuen können sich rund 1,3 Millionen Bezieher kleiner Renten, denn deren Lebensleistung soll anerkannt und der Gang zum Sozialamt erspart werden. Wer mindestens 33 Jahre Rentenbeiträge aus Beschäftigung, Kindererziehung und Pflegetätigkeit aufweisen kann, erhält einen Zuschlag, der bei 35 Beitragsjahren noch einmal höher ausfällt, im Schnitt 75 Euro. Offizieller Start der Grundrente ist der 1. Januar, allerdings wird sich die Auszahlung wegen des Aufwands voraussichtlich um mehrere Monate verzögern und dann rückwirkend erfolgen.
Wohngeld
Ab Januar gibt es die sogenannte CO2-Komponente beim Wohngeld. Hintergrund ist die Einführung einer CO2-Abgabe (siehe Umwelt), die bei Menschen mit geringen Einkommen aber nicht zu einer Mehrbelastung bei den Heizkosten führen, sondern durch einen Zuschlag ausgeglichen werden soll. Die Höhe des Zuschlags richtet sich nach Größe und Einkommen des Haushaltes.
Grundsicherung
Wer staatliche Leistungen wie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherung erhält, bekommt ab Januar 2021 mehr Geld. Alleinstehende Erwachsene erhalten 14 Euro mehr im Monat, also 446 Euro. Bei Jugendlichen zwischen 14 und 17 Jahren steigt der Betrag um 45 Euro auf 373 Euro, bei Kindern zwischen 6 und 13 Jahren um einen Euro auf 309 Euro und bei Kindern bis fünf Jahre um 33 auf 283 Euro.
Kindergeld und Kinderzuschlag
Der staatliche Zuschuss für das erste und zweite Kind steigt ab Januar von 204 auf 219 Euro pro Monat, für das dritte Kind von 210 auf 225 Euro und ab dem vierten Kind von 235 auf 250 Euro. Auch beim steuerlichen Kinderfreibetrag gibt es eine Anhebung, um mehr als 500 Euro auf 8388 Euro. Einen weiteren Anstieg gibt es beim Kinderzuschlag, den Familien mit geringem Einkommen zusätzlich zum Kindergeld erhalten: Der Maximalbetrag erhöht sich von 185 auf 205 Euro im Monat.
Der Kindesunterhalt ist zwar keine staatliche Leistung, aber staatlich festgelegt. Der Mindestunterhalt, der auch Berechnungsgrundlage für die Düsseldorfer Tabelle und die Höhe der Unterhaltsvorschussleistungen der Jugendämter ist, steigt ab dem 1. Januar 2021
- in der ersten Altersstufe (bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahrs) auf 393 Euro,
- in der zweiten Altersstufe (vom siebten bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahrs) auf 451 Euro und
- in der dritten Altersstufe (vom 13. Lebensjahr an) auf 528 Euro.
Steuern
Mehrwertsteuer
Ab 2021 gilt wieder der normale Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent bzw. 7 Prozent. Aufgrund der Corona-Pandemie hatte die Bundesregierung die Mehrwertsteuer für ein halbes Jahr gesenkt, um die Konjunktur stützen.
Einkommensteuer
Der Grundfreibetrag, auf den man keine Steuern zahlen muss, steigt, und zwar von 9408 Euro auf 9744 Euro. Um die sog. Kalte Progression zu vermeiden, werden alle Werte der Steuertabelle nach rechts verschoben. So fällt der Spitzensteuersatz in Höhe von 42 Prozent zukünftig erst ab einem Jahreseinkommen von 57 919 Euro an. Außerdem dürfen Alleinerziehende höhere Unterhaltsleistungen bei den Steuern abziehen.
Solidaritätszuschlag
Der 1995 zum Aufbau Ostdeutschlands eingeführte „Soli“ wird nahezu abgeschafft. Lediglich die zehn Prozent mit den höchsten Einkommen zahlen weiterhin, allerdings teilweise reduziert.
TIPP
Nutzen Sie den freiwerdenden Betrag für einen Sparplan, wie den Goldsparplan oder einen Fondsparplan. So sorgen Sie für Ihre Zukunft vor, ohne es im Geldbeutel zu spüren.
Menschen mit Behinderungen
Für sie gelten ab 2021 höhere Pauschbeträge, was die Steuererklärung vereinfacht. Bei einem Behinderungsgrad von 20 liegt der Betrag, bei 384 Euro, und steigt dann bis zu einem Grad von 100 auf 2840 Euro.
KFZ-Steuer
Neu-Fahrzeuge mit hohem Spritverbrauch und CO2-Ausstoß von mehr als 195 Gramm pro Kilometer verursachen zukünftig einen doppelt so hohen KFZ-Steuer-Aufschlag. Neu-Autos mit weniger als 95 Gramm CO2-Ausstoß sollen künftig weniger Aufschlag zahlen. Bereits zugelassene Autos sind allerdings nicht betroffen.
Pendlerpauschale
Für Pendler mit einem Fahrweg von über 20 Kilometer wird es günstiger: Die Pendlerpauschale steigt auf 35 Cent. Unterhalb von 20 Kilometern bleibt der Satz bei 30 Cent.

Umwelt
CO2-Preis
Eine der vielleicht weitreichendsten Entscheidungen betrifft den Einstieg in eine CO2-Bepreisung. Damit sollen fossile Energieträger im Bereich Verkehr und Heizen teurer und klimaschonende Alternativen gestärkt werden. Umgesetzt wird das über einen Preis von 25 Euro pro Tonne CO2-Ausstoß, den Verkäufer von Diesel, Benzin, Heizöl und Erdgas zukünftig zahlen und damit einpreisen und an die Kunden weiterreichen müssen. Benzin steigt dann um 7 Cent/Liter, Diesel und Heizöl um 7,9 Cent/Liter, Erdgas um 0,6 Cent/kwh. Dieser Preis wird bis 2025 jährlich ansteigen, für die Jahre danach gibt es noch keine Regelungen.
EEG-Umlage
Die EEG-Umlage sinkt. Und zwar von derzeit 6,756 Cent/kWh auf 6,5 Cent/kWh in 2021. In 2022 soll sie auf 6,0 Cent/kWh sinken.
Einweg-Plastik
Soll es ab 3. Juli 2021 EU-weit nicht mehr geben. Dann ist es nämlich eine Ordnungswidrigkeit, bestimmte Artikel aus Einwegplastik zu verkaufen. Dazu gehören Besteck und Teller, Trinkhalme, Wattestäbchen, Luftballon-Halter, Rührstäbchen sowie ToGo-Styroporbecher und -behälter.
Versicherung
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Wer als Angestellter krank wird, muss beim Arbeitgeber und bei der Krankenkasse eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vorlegen, die er vom Arzt erhält werden. Damit soll ab 2021 Schluss sein - der behandelnde Arzt schickt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dann elektronisch direkt an die Krankenkasse. Der Arbeitgeber kann den Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit online bei der Krankenkasse abrufen.
Elektronische Patientenakte
Allen Versicherten sollen ab 1. Januar Elektronische Patientenakten angeboten werden, auf freiwilliger Basis. Darin sollen beispielsweise Befunde, Röntgenbilder und Medikamentenpläne gespeichert werden können. Sie als Patient können festlegen, welche Daten hineinkommen und wer sie sehen darf. Die Zugriffsteuerung wird dann in 2022 noch einmal verfeinert.
Gesetzliche Krankenkasse
Ab 2021 soll der Wechsel der Krankenkasse deutlich weniger Aufwand beim Versicherten verursachen. Erstens sinkt die Dauer der Bindefrist um sechs Monate. Und zweitens wird zukünftig keine Kündigung mehr nötig, der Versicherte schließt einfach einen Neuvertrag bei einer Krankenkasse, die sich dann um die Kündigung bei der bisherigen Kasse kümmert.
Beitragsbemessungsgrenzen
Die Beitragsbemessungsgrenze gibt an, bis zu welcher Grenze das Einkommen beitragspflichtig ist, also bis zu welchem Betrag Versicherungsbeiträge prozentual erhoben werden.
In der gesetzlichen Krankenversicherung steigt die Grenze zum 1. Januar 2021 auf jährlich 58.050 Euro (monatlich 4.837,50 Euro).
Der Beitrag in der Rentenversicherung bemisst sich dann bis zu einem Höchstbetrag von 7.100 Euro im Monat in den alten und 6.700 Euro in den neuen Bundesländern. In der knappschaftlichen Rentenversicherung steigt die Einkommensgrenze auf 8.700 Euro in den alten und 8.250 Euro in den neuen Ländern.
Versicherungspflichtgrenze
Bis zur Versicherungspflichtgrenze müssen Beschäftigte gesetzlich krankenversichert sein. Angestellte mit höherem Einkommen können sich privat krankenversichern. Die Versicherungspflichtgrenze liegt ab 2021 bei 64.350 Euro jährlich (monatlich 5.362,50 Euro).
Lebensversicherung
Damit Verbraucher Lebensversicherungen zukünftig besser vergleichen können, müssen Versicherungsunternehmen die sogenannten Effektivkosten ab 2021 nach einheitlichen Kriterien angeben. So lassen sich die Auswirkungen der Kosten eines Vertrags auf die Auszahlung der Lebensversicherung besser einschätzen.
Rund um Immobilien
Maklerkosten
Das Prinzip „Wer bestellt, bezahlt“ hat sich nicht durchgesetzt. Dennoch werden Immobilienkäufer zukünftig viele tausend Euro sparen, zumindest wenn der Makler vom Verkäufer beauftragt wurde. Denn die Maklerkosten müssen zukünftig nur noch maximal zur Hälfte vom Käufer übernommen werden. Ab dem 23. Dezember 2020 muss der Käufer seinen Anteil an der Maklerprovision (von bis zu sieben Prozent des Immobilienpreises) erst überweisen, nachdem der Verkäufer seine Zahlung nachgewiesen hat.
Baukindergeld
Und noch eine gute Nachricht: Der Bund hat den Förderzeitraum um drei Monate verlängert, also bis zum 31. März 2021. Bau- und kaufwillige Familien, die vor dem 31.3. einen Kaufvertrag unterschreiben oder ihre Baugenehmigung erhalten, können dann noch bis Ende 2023 einen Förderantrag auf das Baukindergeld stellen. Über einen Zeitraum von zehn Jahren sind bis zu 12.000 Euro staatliche Förderung je Kind erhältlich.
Sonstiges
Personalausweis
Der Preis für einen neuen Personalausweis steigt von 28,80 Euro auf 37,00 Euro. Außerdem wird er dann verpflichtend zwei Fingerabdrücke enthalten.
Google-Suche
Kleinunternehmer oder Blogger mit älteren Webseiten bekommen ein Problem. Seit 2016 verfolgt Google eine „Mobile First“-Strategie. Zum 31. März stellt Google nun komplett um, Webseiten, die nur für PCs und nicht für Smartphones programmiert sind, werden dann in der Suche praktisch nicht mehr angezeigt und damit kaum noch auffindbar. Wenn Webseiten nicht zumindest responsiv – also für alle Endgeräte – umgesetzt sind, verlieren sie danach vermutlich erheblich an Besucherzahlen.
Kreditkarte
Viele Menschen bezahlen Einkäufe im Internet mit der Kreditkarte. Doch wer das Sicherungsverfahren "3D-Secure" noch nicht nutzt, muss sich umstellen. Denn ab dem 01.01.2021 müssen alle Händler in der EU eine sichere Kundenauthentifizierung verlangen. Wenn Sie 3D-Secure bis dahin nicht aktiviert haben, können Sie nicht mehr online bezahlen.

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