Generationenberatung

Vorsorge und Nachfolgeplanung für Privatpersonen und Unternehmer

Die Generationenberatung der Mainzer Volksbank setzt bei der Beratung auf drei Schwerpunkte:

  • eine individuelle Erarbeitung, Priorisierung und Qualifizierung Ihrer Ziele,
  • die Vermögens- und Versorgungssituation für Sie selbst und Ihre Hinterbliebenen sowie
  • den wirtschaftlichen Abgleich mit den vorhandenden Regelungen (Testament und gesetzliches Erbrecht).

Individuelles Vorsorgekonzept

In unserer Generationenberatung erfassen wir Ihre Wünsche und Ziele auf Grundlage Ihres Vermögens sowie Ihrer Versorgungs- und Vertretungssituation.

Soll/Ist-Abgleich: In einer Erbfall- und Versorgungssimulation stellen wir Ihnen die Auswirkungen auf Vermögen, Versorgung und Vertretung dar und gleichen die Ergebnisse mit Ihren Wünschen und Zielen ab. Wo besteht Handlungsbedarf?

In unserer Beratung geben wir Ihnen entsprechende Handlungsempfehlungen für Ihr Vermögen, Ihre Versorungs- und Vertretungssituation.

  • Liquiditätsrisiken erkennen
  • Verteilungsprobleme erkennen
  • Versorgungsrisiken erkennen
  • Vertretungslücken erkennen

Erarbeitung Ihrer Wünsche und Ziele

Gemeinsam mit Ihnen erstellen unsere Spezialisten (in Zusammenarbeit mit Steuerberatern, Rechtsanwälten und Notaren) ein individuelles Vorsorgekonzept für Ihre Lebenssituation. Wir helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen und finden Lösungen, sodass Sie Ihre finanzielle Zukunft in die Hand nehmen können:

Vorsorge

  • Alter, Krankheit, Pflege
  • Versorgung des Partners / der Kinder
  • Tod des Partners

Vermögensnachfolge

  • Vermögensanalyse
  • Schenkungsfähigkeit
  • Generationenübergreifende Planung

Vollmachten

  • Bank- und Vorsorgevollmachten
  • Betreuungsverfügung
  • Patientenverfügung

Vertretungs- und Nachfolgeregelungen

Wer übernimmt für Sie Verantwortung und trifft wichtige Entscheidungen, wenn Sie es selbst nicht mehr können? Treffen Sie klare Vertretungs- und Nachfolgeregelungen, damit Ihre Wünsche auch in Zukunft berücksichtigt werden.

"Viele gehen davon aus, dass Ehepartnern oder Kindern automatisch die Verantwortung übertragen wird. Dies muss aber nicht der Fall sein. Gleiches gilt im Todesfall. 77% aller Deutschen verlassen sich auf das gesetzliche Erbrecht. 1900 in Kraft getreten, entspricht es längst nicht mehr den heutigen Anforderungen. Die Familienverhältnisse und Lebensbeziehungen haben sich massiv geändert. Die gesetzlichen Regelungen sind für viele Lebensverhältnisse, wie beispielsweise für Patchwork-Familien oder kinderlose Paare, ungeeignet. In diesen und vielen weiteren Fällen sollten Sie ein Testament erstellen, um eine Erbengemeinschaft zu vermeiden."

Heinz Ripperger, Bereichsdirektor Vorsorge, Absicherung und Generationenberatung der Mainzer Volksbank


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Familienkonstellationen

Das bedeuten Sie im Todesfall für Ihr Vermögen

Ein Todesfall führt oft zu finanziellen Lücken, sodass das Wohl von Angehörigen und der Familie ins Wanken geraten kann. Partner und auch Kinder sollten deshalb finanziell abgesichert sein für den Fall, dass einem etwas zustößt. Gemeinsam mit Ihnen besprechen wir in der Generationenberatung Ihre Familienkonstellation und überprüfen, wie Sie rechtzeitig vorsorgen können.

Sie sind verheiratet und haben gemeinsame Kinder.

Wussten Sie schon, dass …
  • Ihre (minderjährigen) Kinder Erbe werden und ggflls. ein Ergänzungspfleger mitbestimmt?
  • das Familienwohnheim steuerfrei an den länger lebenden Ehegatten übergehen kann?
  • die Witwenrente in Abhängigkeit von den eigenen Einkünften, dem Jahr der Eheschließung und dem Geburtsjahr bis auf 0 Euro gekürzt werden kann?

Sie sind unverheiratet und haben gemeinsame Kinder.

Wussten Sie schon, dass...
  • der Freibetrag im Todesfall und bei Schenkungen unter nicht verheirateten Lebenspartnern bei 20.000 Euro alle 10 Jahre liegt und der Eingangssteuersatz bei 30%?
  • bei unverheirateten Paaren ohne Testament die (minderjährigen) Kinder immer Erbe zu 100% werden?

Sie sind verheiratet und leben in einer Patchwork-Konstellation.

Wussten Sie schon, dass …
  • je nach Sterbereihenfolge Teile Ihres Vermögens an den Ehegatten (Stiefelternteil) ohne Kinder gehen?
  • Stiefkinder bei Tod des Stiefelternteil nicht erbberechtigt sind?
  • die Eltern des kinderlosen Ehegatten erb- und pflichtteilsberechtigt sind?

Gewusst wie - die richtige Reihenfolge beachten

Finanzielle Vorsorge (Generationenberatung)

  • Vermögen
  • (Pflege-) Versicherungen
  • Immobilien
  • Beteiligungen
  • Betriebsvermögen
  • Versorgung und Hinterbliebenenversorgung
  • Altersgerechte und übergabefähige Vermögensstruktur
  • (Bank-)Vollmachten
  • Bezugsrechte

Rechtliche Vorsorge

  • Testament
  • Eheverträge
  • Gesellschaftsverträge
  • Vollmachten
  • Bertreuungsverfügung
  • Patientenverfügung
  • Übergabeverträge

Haben Sie an alles gedacht?

Überprüfen Sie in Ihrer persönlichen Checkliste, ob Sie für den Ernstfall gut vorbereitet sind. Wir helfen Ihnen dabei, für Ihre Zukunft vorzusorgen.



Erbschaftssteuer, Steuerklassen und Freibeträge

Wie jedes Einkommen wird auch ein Erbe vom Staat besteuert. Entscheidend für die Höhe der zu zahlenden Steuern ist der Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser und Erben. Die Erbschaftssteuer richtet sich nach den drei Erbschaftssteuerklassen und dem zu versteuernden Vermögen. 

Berliner Testament

Besonderheiten und Fallstricke - Experteninterview mit Heinz Ripperger

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Der Überblick über Ihre Finanzen und wichtige Angelegenheiten: für bessere Planbarkeit im Ernstfall.

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Gesetzliche Erbfolge

Gesetzliche Erbfolge vs. Testament: Was ist im Nachlassfall zu beachten? Wir informieren online.

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Gut zu wissen - Fachbegriffe im Erbrecht

Erbfall

Tritt mit dem Tod einer natürlichen Person ein. Damit geht der gesamte Nachlass auf einen oder mehrere Erben über.

Testament

Mit dem Tod gilt die gesetzliche Erbfolge, es sei denn der Verstorbene hat zu Lebzeiten seine Erbfolge individuell geregelt (z.B. durch ein Testament oder einen Erbvertrag).

Gesetzliche Erbfolge

Gibt es kein Testament, bestimmt die gesetzliche Erbfolge im Erbrecht, wer was vom Nachlass bekommt. Das Gesetz unterscheidet zwischen Erben erster Ordnung (direkte Abkömmlinge), zweiter Ordnung (Eltern, Geschwister, Neffe, usw.) und dritter Ordnung (Großeltern, Onkel, Tanten, Vetter usw.)

Pflichtteil

Der Pflichtteil ist ein schuldrechtlicher Geldanspruch gegen den oder die Erben, wenn der Berechtigte durch ein Testament oder eine einseitige Zuwendung des Erblassers an eine natürliche Person, welche aber selbst nicht Erbe werden soll.

Vermächtnis

Der Begünstigte eines Vermächtnisses erwirbt eine Schuldanforderung gegen die Erben.

Erbengemeinschaft

Mehrere Erben, welche gemeinsam den Nachlass eines Erblassers, mit allen gesetzlichen Rechten und Pflichten, übernommen haben.



Unternehmensnachfolge

Eine gut geplante Nachfolge sichert die Zukunft Ihres Unternehmens und Ihre persönliche finanzielle Unabhängigkeit. Bei der Nachfolgeregelung unterstützen Sie spezialisierte Berater, die Sie bei der Suche nach einem passenden Nachfolger begleiten. Mit unseren vielseitigen Leistungen finden wir mit Ihnen gemeinsam die Lösung, die für Sie und Ihr Vorhaben genau passt.  

Planung Ihrer Unternehmensnachfolge

  • Passenden Nachfolger finden

Zum Beispiel mit der VR NachfolgeBeratung, der spezialisierten Transaktionsberatung innerhalb der Genossenschaftlichen FinanzGruppe oder der Unternehmensbörse nexxt-change.

  • Unternehmensübergabe regeln

Verbindlichkeiten, Finanzierungen, Mitarbeiter, Pensionsansprüche – die Palette der Fragen rund um die Übergabe ist lang und muss vertraglich geregelt werden.
 

  • Private Vorsorge sichern

Die Erlöse aus Ihrer Unternehmensübergabe müssen Ihr Einkommen im Ruhestand sichern. Deshalb unterstützen wir Sie auch bei privaten Versicherungs- und Vorsorgethemen.

Verständlich erklärt: Informationen für Unternehmer

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Nießbrauch ist ein sinnvoller Weg, Immobilien zu übertragen. Dabei gilt es aber einiges zu beachten.

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