- Förderbeitrag,
- Erhöhung des steuerlich geförderten Rahmens,
- Weitergabe der Sozialversicherungsersparnis,
das sind nur einige der Schlagworte, welche das Betriebsrentenstärkungsgesetz, kurz BRSG, mit sich bringt – echte Vorteile also für alle Arbeitnehmer die zukünftig eine Betriebsrente abschließen wollen oder das schon getan haben.
Ziel des Gesetzgebers ist der Ausbau von Firmenversorgungssystemen. Denn insbesondere bei kleinen und mittelständischen Unternehmen ist die Verbreitung dieser Modelle noch überschaubar. Dabei sind die Möglichkeiten so vielfältig!