In nahezu jedem Nachlass gibt es ein oder mehrere Bankkonten. Dies können Einzelkonten sein, also Konten, bei denen lediglich der Erblasser oder die Erblasserin Kontoinhaber war oder Gemeinschaftskonten, also solche Konten, an denen neben dem Erblasser*Innen auch noch der überlebende Ehegatte berechtigt ist. In diesem Fall ist dann wieder zwischen sog. Oder-Konten und Und-Konten zu unterscheiden. Kaum jemand, der nicht unmittelbar von einer solchen Konstellation im Rahmen eines Erbfalls betroffen ist, macht sich zuvor Gedanken dazu, was es damit auf sich hat und welche rechtlichen Probleme damit einhergehen können. In unserem Online-Vortrag erhalten Sie wertvolle Hinweise, wie Sie mögliche Probleme vermeiden!
- Vorsicht bei Gemeinschaftskonten im Nachlass!
- Wer ist wirtschaftlich Berechtigter der Bankkonten?
- Wer kann/darf über das Bankguthaben wie verfügen?
- Kann ich als Bevollmächtigter weiterhin uneingeschränkt verfügen?
- Was passiert mit meinem Wertpapierdepot?
- Was ist beim Vertrag z.G. Dritter zu beachten?