Unser Kontakt - Ihr Vorteil

Einwilligung zur telefonischen Kontaktaufnahme

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

als regionale Volksbank in Mainz und Umgebung möchten wir den partnerschaftlichen Kontakt mit unseren Mitgliedern und Kunden bei aktuellen und wichtigen Anlässen aktiv halten und pflegen. 

Für eine telefonische Kontaktaufnahme verlangt das neue Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung (§7 Abs.2 Nr.2 UWG) z. B. bei Anrufen wegen einer Terminvereinbarung zu einer fälligen Geldanlage Ihre ausdrückliche Zustimmung. 

Wir bitten Sie deshalb, uns durch Ausfüllen des Formulars unten, Ihre Einwilligung zu erteilen, um den rechtlichen Vorschriften zu entsprechen. Drucken Sie das u. a. Formular aus und geben es ausgefüllt in Ihrer Filiale ab. Ihr Berater wird Sie bei Ihrem nächsten Besuch ausführlich informieren. Vielen Dank!

Alternativ können Sie im Online-Banking unter "SERVICEAUFTRÄGE" direkt Ihre Einwilligung geben.

Ihre Mainzer Volksbank eG