Dank einer soliden Geschäftspolitik ist die Mainzer Volksbank von der vergangenen Finanzkrise nicht direkt betroffen. „Engagements im US-Immobilienmarkt entsprechen nicht unserem Geschäftsmodell als regionale Genossenschaftsbank. "Wir konzentrieren uns traditionell auf unser Geschäftsgebiet.“, erklärte Uwe Abel, Vorstandsvorsitzender der Mainzer Volksbank. „Stabilität ist uns wichtiger als das schnelle Geld.“ Vertrauen ist die Grundlage unseres Geschäfts.
Für die Mainzer Volksbank zählt eine langfristige Geschäftsbeziehung zu ihren Mitgliedern und Kunden. „Wir spüren, dass gerade jetzt ein verlässlicher Ansprechpartner bei Finanzfragen in der Bevölkerung gewünscht wird. Unsere Kundenberater stehen in 36 Service- und Beratungszentren für alle Fragen rund ums Thema Finanzen Rede und Antwort.“, so Uwe Abel.
Einlagensicherung und Institutsschutz
Die Mainzer Volksbank eG ist der amtlich anerkannten BVR Institutssicherung GmbH und der zusätzlichen freiwilligen Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken Raiffeisenbanken e.V. angeschlossen. Als institutsbezogene Sicherungssysteme haben beide Einrichtungen die Aufgabe, drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den ihnen angeschlossenen Instituten abzuwenden oder zu beheben (Institutsschutz). Alle Institute, die diesen Sicherungssystemen angeschlossen sind, unterstützen sich gegenseitig, um eine Insolvenz zu vermeiden. Über den Institutsschutz sind auch die Einlagen der Kunden – darunter fallen im Wesentlichen Spareinlagen, Sparbriefe, Termineinlagen, Sichteinlagen und Schuldverschreibungen – geschützt.
Ihr Geld ist bei uns sicher
"Stabilität ist uns wichtiger als das schnelle Geld"
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Die Mainzer Volksbank ist näher dran an den Menschen als jede andere. Wir kennen Ihre Sorgen und Wünsche, Bedürfnisse und Probleme. Diese Partnerschaft ist heute wichtiger denn je. Gerne beraten wir Sie persönlich zu diesem aktuellen Thema.
Die Sicherungseinrichtung der genossenschaftlichen Finanzgruppe ist das weltweit älteste, privat finanzierte Sicherungssystem und schützt bei den ihr angeschlossenen Instituten stets
die Einlagen und Inhaberschuldverschreibungen unserer Kunden.
Seit dem mehr als 80-jährigen bestehen
- hat noch nie ein Kunde einer angeschlossenen Bank einen Verlust seiner Einlagen erlitten
- mussten noch nie Einleger entschädigt werden
- hat es noch nie eine Insolvenz einer angeschlossenen Bank gegeben.
Zu keiner Zeit in der 170-jährigen Geschichte unserer Bankengruppe hat der Staat eine Genossenschaftsbank in Deutschland durch den Einsatz von Steuergeldern finanziell unterstützt.
Weitere Details über die Sicherungseinrichtung des BVR finden Sie auf www.bvr-institutssicherung.de
Aufgrund neuer gesetzlicher Regelungen sind wir verpflichtet, Ihnen einmal jährlich einen Informationsbogen zur Verfügung zu stellen. Hierdurch informieren wir Sie regelmäßig
über Ihren gesetzlichen Anspruch auf Entschädigung nach den Vorgaben des neuen Einlagensicherungsgesetzes (EinSiG).
Der Informationsbogen bezieht sich ausschließlich auf den gesetzlichen Anspruch im Entschädigungsfall. Über diesen gesetzlichen Schutz der BVR Institutssicherung GmbH von EUR 100.000,00 je Einleger hinaus schützt die freiwillige Sicherungseinrichtung des BVR nach Maßgabe ihres Statutes:
• alle Kundeneinlagen, darunter fallen im Wesentlichen Spareinlagen (inkl. Sparbücher), Sparbriefe, Termineinlagen (Festgelder) und Sichteinlagen (Guthaben auf Girokonto und Tagesgeldkonten), und
• Inhaberschuldverschreibungen, die von angeschlossene Instituten ausgegeben wurden und im Besitz von Kunden sind.
Die Mainzer Volksbank eG ist Mitglied in der BVR Institutssicherung GmbH sowie der bisherigen Sicherungseinrichtung des Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR).
Der Gesetzgeber schreibt eindeutig vor, dass in der Kommunikation eine Absicherung der Einlagen pro Kunde bei der Mainzer Volksbank eG über die gesetzliche Einlagensicherung lediglich i. H. v. bis zu EUR 100.000 zugesichert werden darf.
Bislang gab es im Falle der Insolvenz einer Bank keinen rechtlichen Anspruch des Kunden auf Entschädigung für den Verlust seiner Einlagen.
Neu: Ab dem 03. Juli 2015 besteht ein rechtlicher Anspruch auf Entschädigung bis zu einer Höhe von EUR 100.000 pro Kunde.
Zur Sicherstellung dieses gesetzlichen Anspruchs hat der BVR die BVR Institutssicherung GmbH ins Leben gerufen, die als Einlagensicherungssystem amtlich anerkannt ist.
Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben hat sich die Struktur der genossenschaftlichen Institutssicherung verändert:
Neben der BVR Institutssicherungs GmbH besteht die BVR Sicherungseinrichtung als zusätzlich freiwilliges institutssicherndes System fort.
Im Rahmen der Institutssicherung unterstützen sich die zugehörigen Banken gegenseitig, um eine Insolvenz zu vermeiden.
- Neu ist die gesetzliche Garantie über 100.000 € über die BVR Institutssicherung (gesetzliche Einlagensicherung) im Falle einer Insolvenz.
- Weiterhin gibt es die freiwillige BVR Sicherungseinrichtung. Hierbei unterstützen sich die zugehörigen Banken gegenseitig, um eine Insolvenz zu vermeiden.
Die Haftungsgemeinschaft des freiwilligen Institutsschutzsystems „funktioniert“ seit über 80
Jahren. D.h. kein Institut und damit keine Einlage ist bislang ausgefallen.
Nein. Basis ist die EU-Einlagensicherungsrichtlinie, d.h. das Informationsblatt zur Einlagensicherung ist für alle EU-Staaten gesetzlich vorgeschrieben und inhaltlich sowie von der Struktur vorgegeben.
Die höhere Schutzfunktion des freiwilligen Institutsschutzsystems wird aber sowohl in der
Fußnote, sowie auf der angegebenen BVR Internetseite weiter erläutert.
Die gesetzliche Einlagensicherung deckt alle Einlagen bis zur Gesamthöhe von EUR 100.000 je Einleger ab. Einlagen sind im Wesentlichen Spareinlagen (inkl. Sparbücher), Sparbriefe, Termineinlagen (Festgelder) und Sichteinlagen (Guthaben auf Girokonto und Tagesgeldkonten).
Der freiwillige Institutsschutz deckt die Einlagen über den gesetzlichen Schutz von EUR 100.000 hinaus nach Maßgabe ihres Statutes ab. Über den freiwilligen Institutsschutz sind auch die Inhaberschuldverschreibungen der MVB im Besitz von Kunden geschützt.
Nein, Geschäftsanteile sind sowohl von der gesetzlichen als auch der freiwilligen Institutssicherung ausgenommen.
Die BSH ist ebenfalls an beide Sicherungseinrichtungen des BVR (gesetzliche sowie freiwillige)
angeschlossen.
Die Vermittlung von R+V- und UI-Produkten ist von dem Anwendungsbereich des Einlagensicherungsgesetzes ausgeschlossen.
Die jährliche Zusendung des Informationsbogens erfolgt für alle Kunden ab dem Jahr 2016 per Mitteilung auf dem Kontoauszug.
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