- Die Bank zum Erfolg führen
- Den Erfolg kontrollieren
- Mitbestimmen
Unsere Organe und Gremien
Vorstand, Aufsichtsrat und Vertreterversammlung
Auf diesen Seiten erhalten Sie einen kurzen Überblick, wer hinter dem Namen "Mainzer Volksbank" steht. Sie finden hier eine Übersicht über unsere Vorstandsmitglieder, unseren Aufsichtsrat und einen kurzen Ausschnitt unserer Fachabteilungen.
Wir führen zum Erfolg
Der Vorstand Ihrer Mainzer Volksbank eG besteht aus 4 Mitgliedern, die vom Aufsichtsrat bestellt werden. Sie leiten die Bank eigenverantwortlich, vertreten sie nach außen und führen die Geschäfte. Der Vorstand ist dem Aufsichtsrat und den Mitgliedern der Bank zur Rechenschaft verpflichtet.
Mitglieder des Vorstandes
Uwe Abel

Verantwortlich für die Ressorts
- Vorstandsstab
- Recht
- Unternehmenskommunikation
- Marketing
- Vertriebsleitung
- Private Banking
- Immobilienfinanzierung
- Vorsorge- und Generationenberatung
Herbert Kohlberg
Verantwortlich für die Ressorts
- Unternehmen und Investoren
- Corporate Banking
- Mittelstandskunden
- Finanzmärkte
- Treasury

Heinz-Peter Schamp

Verantwortlich für die Ressorts
- Personal
- Revision
- Datenschutz
- Qualitätssicherung Aktiv
- Kreditrisikocontrolling
- Problemkreditmanagement
Walter Schmitt
Verantwortlich für die Ressorts
- Gesamtbanksteuerung
- Controlling
- Produktmanagement
- E-Business
- Unternehmensservice
- Betrieb / Verwaltung
- Compliance
- Geldwäsche- und Betrugsprävention

Wir kontrollieren den Erfolg
Der Aufsichtsrat überwacht den Vorstand, der die Geschäfte alleinverantwortlich führt. Wesentliche Entscheidungen werden vom Aufsichtsrat mitbestimmt und er ist für die Bestellung und Abberufung der Vorstände zuständig.
Zu den zustimmungspflichtigen Angelegenheiten zählen beispielsweise die Abschlüsse bedeutsamer Verträge, die Errichtung von Zweigstellen und der Erwerb und die Veräußerung von dauerhaften Beteiligungen. Der Aufsichtsrat prüft den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss, den Lagebericht und den Gewinnverwendungsvorschlag und berichtet der Vertreterversammlung vor Feststellung des Jahresabschlusses darüber.
Im Rahmen der Überwachung der Geschäftsführung muss er sicherstellen, dass die Geschäfte der Genossenschaft ordnungsgemäß und in Übereinstimmung mit den gesetzlichen und satzungsmäßigen Bestimmungen geführt werden. Der Aufsichtsrat kann die Wahrnehmung einzelner Aufgaben an Ausschüsse delegieren, wie z.B. Kreditausschuss, Organisationsausschuss, Bauausschuss und Personalausschuss.
Mitglieder des Aufsichtsrates
Aufsichtsratvorsitzender
Bernd J. Hammer
Selbstständiger Rechtsanwalt
Stellvertretender Vorsitzender
Markus Thurn
Dipl.-Kfm.; Geschäftsführender Gesellschafter der J. N. Köbig GmbH
Helmut Bittner
Betriebsratsvorsitzender der Mainzer Volksbank eG
Willi Enders
Landwirt
Tim Gemünden
Geschäftsführender Gesellschafter der Bauunternehmung Karl Gemünden GmbH & Co KG
Marion Gottron
Angestellte der Mainzer Volksbank eG
Felix Harth
selbstständiger Zimmerermeister
Prof. Dr.-Ing. Norbert Lehwalter
Professor für Baustatik; selbst. Ingenieur für Tragwerksplanung
Dr. Matthias Maurer
Selbstständiger Rechtsanwalt; Fachanwalt für Steuerrecht
Christiane Oschewsky
Angestellte der Mainzer Volksbank eG
Renate Pfeiffer
Angestellte der Mainzer Volksbank eG
Hans-Jürgen Sauerzapf
Dipl.-Verwaltungswirt (FH); Erster Kriminalhauptkommissar im BKA
Axel Scholles
Angestellter der Mainzer Volksbank eG
Ingo Steitz
selbstständiger Winzer
Rosemarie Jordan
Dipl.-Betriebswirtin (BA); Leiterin Controlling Burnus GmbH, BurnusHychem GmbH in Darmstadt
Der Aufsichtsrat besteht derzeit aus 15 Mitgliedern (10 Mitglieder-Vertreter und 5 Arbeitnehmer-Vertreter). Die Mitglieder-Vertreter (Mitglied wird man durch den Erwerb von Genossenschaftsanteilen) werden von den Mitgliedern der Vertreterversammlung gewählt. Die reguläre Amtsdauer beträgt vier Jahre, ebenso die Amtsdauer der Arbeitnehmer-Vertreter.
Vertreterversammlung 2018
Gleiches Stimmrecht für alle Mitglieder
Bei Genossenschaften mit mehr als 1.500 Mitgliedern kann die Satzung bestimmen, dass die Mitglieder ihre Rechte in einer Vertreterversammlung wahrnehmen. Hierzu wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte eine bestimmte Zahl von Personen, die ihre Interessen in der Vertreterversammlung vertreten. Bei der Vertreterwahl haben alle Mitglieder eine Stimme – unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile. Die Vertreter werden grundsätzlich für vier Jahre gewählt.
Aufgaben der Vertreterversammlung
Vorstand und Aufsichtsrat legen vor der Vertreterversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Die Vertreterversammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt, wie der Jahresüberschuss verwendet werden soll. Außerdem entscheidet sie über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Der Aufsichtsrat wird aus ihrer Mitte gewählt.
