Auf diesen Seiten erhalten Sie einen kurzen Überblick, wer hinter dem Namen "Mainzer Volksbank" steht. Sie finden hier eine Übersicht über unsere Vorstandsmitglieder, unseren Aufsichtsrat und einen kurzen Ausschnitt unserer Fachabteilungen.
Unsere Organe und Gremien
Vorstand, Aufsichtsrat und Vertreterversammlung
Vorstand
Wir führen zum Erfolg
Der Vorstand Ihrer Mainzer Volksbank eG besteht aus vier Mitgliedern, die vom Aufsichtsrat bestellt wurden. Sie leiten die Bank eigenverantwortlich, vertreten sie nach außen und führen die Geschäfte. Der Vorstand ist dem Aufsichtsrat und den Mitgliedern der Bank zur Rechenschaft verpflichtet.
Mitglieder des Vorstandes
Uwe Abel

Verantwortlich für die Ressorts
- Vertriebsleitung
- Vorstandsstab und Recht
- Marketing / Öffentlichkeitsarbeit
- Private Banking
- Vorsorge, Absicherung und Generationenberatung
- Immobilienfinanzierung
- E-Business
Heinz-Peter Schamp
Verantwortlich für die Ressorts
- Beauftragtenwesen/Zentrale Stelle
- Revision
- Personal
- Problemkreditmanagement
- Qualitätssicherung Aktiv
- Datenschutz

Herbert Kohlberg

Verantwortlich für die Ressorts
- Finanzmärkte
- Mittelstandskunden
- Unternehmen und Investoren
- Handelsvorstand
Karsten Zerfaß
Verantwortlich für die Ressorts
- Überwachungsvorstand
- Unternehmensservice
- Finanzen/Betrieb
- Vertriebssteuerung
- Auslagerungsmanagement

Aufsichtsrat
Wir kontrollieren den Erfolg
Der Aufsichtsrat wird von der Vertreterversammlung gewählt. Er überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes und kontrolliert die Geschäftsergebnisse. Der Aufsichtsrat prüft zudem den Jahresabschluss und berichtet einmal jährlich in der Vertreterversammlung über diese Prüfung.
Mitglieder des Aufsichtsrates
Aufsichtsratvorsitzender
Bernd J. Hammer
Selbstständiger Rechtsanwalt
Stellvertretender Vorsitzender
Markus Thurn
Dipl.-Kfm.; Geschäftsführender Gesellschafter der J. N. Köbig GmbH
Helmut Bittner
Betriebsratsvorsitzender der Mainzer Volksbank eG
Willi Enders
Landwirt
Prof. Dr. Caroline Flick
Professorin für Wirtschaftsprüfung und Rechnungswesen
Tim Gemünden
Geschäftsführender Gesellschafter der Bauunternehmung Karl Gemünden GmbH & Co KG
Ralf Gerster
Angestellter der Mainzer Volksbank eG
Felix Harth
selbstständiger Zimmerermeister
Anja Ingenbrand
Angestellte der Mainzer Volksbank eG
Prof. Dr.-Ing. Norbert Lehwalter
Professor für Baustatik; selbst. Ingenieur für Tragwerksplanung
Dr. Matthias Maurer
Selbstständiger Rechtsanwalt; Fachanwalt für Steuerrecht
Renate Michel
Angestellte der Mainzer Volksbank eG
Ingo Steitz
selbstständiger Winzer
Rosemarie Jordan
Dipl.-Betriebswirtin (BA); Leiterin Controlling Burnus GmbH, BurnusHychem GmbH in Darmstadt
Maja Vogel
Angestellte der Mainzer Volksbank eG
Der Aufsichtsrat besteht derzeit aus 15 Mitgliedern (10 Mitglieder-Vertreter und 5 Arbeitnehmer-Vertreter). Die Mitglieder-Vertreter (Mitglied wird man durch den Erwerb von Genossenschaftsanteilen) werden von den Mitgliedern der Vertreterversammlung gewählt. Die reguläre Amtsdauer beträgt vier Jahre, ebenso die Amtsdauer der Arbeitnehmer-Vertreter.
Vertreterversammlung
Gleiches Stimmrecht für alle Mitglieder
Bei Genossenschaften mit mehr als 1.500 Mitgliedern kann die Satzung bestimmen, dass die Mitglieder ihre Rechte in einer Vertreterversammlung wahrnehmen. Hierzu wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte eine bestimmte Zahl von Personen, die ihre Interessen in der Vertreterversammlung vertreten. Bei der Vertreterwahl haben alle Mitglieder eine Stimme – unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile. Die Vertreter werden grundsätzlich für vier Jahre gewählt.
Aufgaben der Vertreterversammlung
Vorstand und Aufsichtsrat legen vor der Vertreterversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Die Vertreterversammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt, wie der Jahresüberschuss verwendet werden soll. Außerdem entscheidet sie über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Der Aufsichtsrat wird aus ihrer Mitte gewählt.

Vertreterversammlung 2023
16.05.2023
Am 16.05.2023 findet die diesjährige Vertreterversammlung der Mainzer Volksbank eG in Form der Präsenzversammlung gemäß § 43b Abs. 1 Nr. 1 GenG statt.
Gemäß § 46 Abs. 1 GenG veröffentlichen wir nachfolgende Tagesordnung für die Vertreterversammlung der Mainzer Volksbank eG am 16.05.2023. Die Vertreterversammlung ist keine öffentliche Veranstaltung. Die gewählten Mitgliedervertreter der Mainzer Volksbank eG erhalten eine persönliche Einladung.